Rechtsform: SE

Jahresabschluss SE – Europäische Aktiengesellschaft

Die Societas Europaea (SE) ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts. Für den handelsrechtlichen Einzelabschluss einer SE mit Sitz in Deutschland gelten die §§ 264 ff. HGB wie für eine AG. Die KI von Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht automatisch aus Ihrer Saldenliste. Die Besonderheit liegt in der Organverfassung – monistisch oder dualistisch – und den daraus folgenden Zuständigkeiten.

Stand:

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Rechnungslegung der SE in Deutschland

Für den Einzelabschluss gelten die deutschen Kapitalgesellschaftsvorschriften.

Europäische Rechtsform

Die SE ist eine grenzüberschreitende Aktiengesellschaft. Ihr Einzelabschluss richtet sich nach dem Recht des Sitzstaats – in Deutschland also nach HGB und AktG.

Wie eine AG

Bilanz, GuV und Anhang nach §§ 264–289 HGB; Größenklassen nach § 267 HGB; Lagebericht ab der mittelgroßen Klasse.

Zwei Leitungssysteme

Die SE wählt zwischen monistischer (Verwaltungsrat) und dualistischer (Vorstand/Aufsichtsrat) Verfassung – das bestimmt, wer aufstellt und feststellt.

Monistische und dualistische SE im Vergleich

Die Organstruktur wirkt sich auf Aufstellung und Feststellung des Abschlusses aus.

Dualistische SE: Der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf, der Aufsichtsrat prüft und billigt ihn – analog zur deutschen AG (§ 172 AktG entsprechend).

Monistische SE: Die geschäftsführenden Direktoren stellen den Abschluss auf, der Verwaltungsrat billigt ihn (§§ 47 ff. SE-Ausführungsgesetz).

Pflichtbestandteile und Größenklassen sind in beiden Systemen identisch – nur die Zuständigkeiten unterscheiden sich.

Prüfung (§ 316 HGB) und Offenlegung (§ 325 HGB) folgen der Größenklasse; börsennotierte SE veröffentlichen innerhalb von 4 Monaten.

Prüfung und Offenlegung

Abschlussprüfung

Mittelgroße und große SE sind prüfungspflichtig (§ 316 HGB); der Bestätigungsvermerk wird mit dem Abschluss offengelegt.

Offenlegung

Der festgestellte Abschluss wird innerhalb von 12 Monaten (börsennotiert: 4 Monaten) beim Unternehmensregister eingereicht.

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Häufige Fragen

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Eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland stellt ihren Einzelabschluss nach den §§ 264–289 HGB auf – wie eine deutsche AG. Für die Rechnungslegung gelten über die SE-Verordnung und das SE-Ausführungsgesetz die aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend.

Inhaltlich kaum – die Pflichtbestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, ab mittelgroß Lagebericht) sind identisch. Der Unterschied liegt in der Organstruktur: Die SE kann monistisch (Verwaltungsrat) oder dualistisch (Vorstand und Aufsichtsrat) organisiert sein, was die Aufstellung und Feststellung des Abschlusses beeinflusst.

In der monistischen SE führt der Verwaltungsrat die Gesellschaft; die geschäftsführenden Direktoren stellen den Abschluss auf, der Verwaltungsrat billigt ihn. In der dualistischen SE übernehmen Vorstand und Aufsichtsrat diese Rollen analog zur AG.

Ja. Als Kapitalgesellschaft ist die SE nach § 316 HGB je nach Größenklasse prüfungspflichtig und nach § 325 HGB offenlegungspflichtig. Der festgestellte Abschluss wird beim Unternehmensregister eingereicht.

Ja. Die KI von Jahresabschluss.io erzeugt Bilanz, GuV, Anhang und – ab der mittelgroßen Klasse – den Lagebericht der SE aus Ihrer Saldenliste. Die Formulierungen zu Aufstellung und Feststellung passen sich der gewählten monistischen oder dualistischen Struktur an.

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