Beteiligte Organe und ihre Aufgaben
Beim AG-Jahresabschluss wirken drei Organe zusammen.
Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Besonderheiten gegenüber der GmbH
Die AG unterliegt zusätzlichen Anforderungen.
Prüfungspflicht: Grundsätzlich muss jede AG ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen – auch kleine AGs (mit Ausnahmen nach § 316 HGB).
Aufstellungsfrist: Der Vorstand hat nur 3 Monate Zeit (nicht 6 wie bei kleinen GmbHs). Börsennotierte AGs sogar nur 90 Tage.
Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel sind für große und kapitalmarktorientierte AGs Pflichtbestandteile.
Die HV muss innerhalb der ersten 8 Monate nach dem Bilanzstichtag stattfinden (§ 175 Abs. 1 AktG).
Börsennotierte AGs müssen zusätzlich internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) für den Konzernabschluss anwenden.
Offenlegungspflichten der AG
Bundesanzeiger
Prüfungsbericht
AG-Jahresabschluss vorbereiten
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