Jahresabschluss AG

Pflichten und Besonderheiten beim Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft.

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Der Jahresabschluss einer AG besteht mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Große AGs müssen zusätzlich einen Lagebericht, eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erstellen.

Ja, grundsätzlich sind alle Aktiengesellschaften prüfungspflichtig – unabhängig von ihrer Größe. Ausnahme: Kleine AGs, die nicht börsennotiert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen befreit sein (§ 316 Abs. 1 HGB).

Der Vorstand stellt den Jahresabschluss auf und legt ihn dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat prüft den Abschluss und billigt ihn. Erst mit der Billigung durch den Aufsichtsrat gilt der Jahresabschluss als festgestellt (§ 172 AktG).

Welche Rolle spielt die Hauptversammlung beim Jahresabschluss?

Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt, oder wenn Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen, kann die Feststellung der Hauptversammlung übertragen werden (§ 173 AktG). Zudem beschließt die HV über die Gewinnverwendung.

Bis wann muss eine AG ihren Jahresabschluss offenlegen?

Innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Börsennotierte AGs müssen den Abschluss sogar innerhalb von 4 Monaten veröffentlichen.

Jahresabschluss AG – Pflichten, Besonderheiten und Offenlegung

Jahresabschluss der Aktiengesellschaft: Pflichtbestandteile, Abschlussprüfung, Rolle von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Alle Pflichten im Überblick.

Die Aktiengesellschaft unterliegt strengeren Publizitätspflichten als die GmbH. Von der Abschlussprüfung über die Billigung durch den Aufsichtsrat bis zur Hauptversammlung – hier erfahren Sie alles Wichtige zum Jahresabschluss der AG.