Jahresabschluss Handel
Jahresabschluss für Einzel- und Großhandel: Wareneinsatz, Inventur, Bestandsbewertung und Lifo/Fifo.
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Der Wareneinsatz ergibt sich aus: Anfangsbestand + Zugänge (Einkauf) - Endbestand (laut Inventur) = Wareneinsatz. Er ist die wichtigste Kennzahl in der Handels-GuV und bestimmt die Handelsspanne (Rohertrag).
Es gibt die Stichtagsinventur (am Bilanzstichtag), die zeitverschobene Inventur (bis 3 Monate vor/2 Monate nach dem Stichtag mit Fortschreibung), die permanente Inventur (laufende Bestandsführung mit jährlicher Stichprobe) und die Stichprobeninventur.
Was ist der Unterschied zwischen Lifo und Fifo bei der Bestandsbewertung?
Lifo (Last in, First out) unterstellt, dass zuletzt beschaffte Waren zuerst verbraucht werden – der Endbestand besteht aus den ältesten Preisen. Fifo (First in, First out) unterstellt das Gegenteil. Nach HGB sind beide Verfahren als Verbrauchsfolgeverfahren zulassig.
Muss ein Handelsunternehmen zwingend eine Inventur durchführen?
Ja, jedes bilanzierende Handelsunternehmen muss zum Bilanzstichtag eine Inventur durchführen (§ 240 HGB). Die körperliche Bestandsaufnahme aller Vorräte ist Pflicht. Alternativ kann eine permanente Inventur mit Stichproben eingesetzt werden.
Schwund, Verderb und Diebstahl mindern den Warenbestand. Sie werden bei der Inventur festgestellt und führen zu einer Erhöhung des Wareneinsatzes. Bei regelmäßig auftretenden Verlusten kann eine pauschale Abwertung vorgenommen werden.
Jahresabschluss Handel – Wareneinsatz, Inventur und Bestandsbewertung
Jahresabschluss im Einzel- und Grosshandel: Wareneinsatz, Inventurverfahren, Bestandsbewertung nach Lifo/Fifo und Handelsspanne richtig im Abschluss abbilden.