Jahresabschluss Handwerk

Jahresabschluss für Handwerksbetriebe: Anlagevermögen, unfertige Leistungen und branchenspezifische Bilanzierung.

Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Was ist bei der Bilanzierung von Maschinen im Handwerk zu beachten?

Maschinen und Werkzeuge werden als Anlagevermögen aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die AfA-Tabelle des BMF gibt die Nutzungsdauer vor. Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800 EUR netto) können sofort abgeschrieben werden.

Wie werden unfertige Leistungen im Handwerk bilanziert?

Unfertige Leistungen (z. B. begonnene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Aufträge) werden als Vorräte auf der Aktivseite erfasst. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten, also Material- und Fertigungskosten inkl. anteiliger Gemeinkosten.

Ein Handwerksbetrieb als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) muss immer bilanzieren. Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind bilanzierungspflichtig, wenn sie die Schwellen von 80.000 EUR Gewinn oder 800.000 EUR Umsatz überschreiten.

Bei Werkverträgen erfolgt die Gewinnrealisierung grundsätzlich erst bei Abnahme durch den Auftraggeber. Bis dahin werden angefallene Kosten als unfertige Leistungen aktiviert. Teilabrechnungen werden als erhaltene Anzahlungen passiviert.

Im Handwerk ist das Anlagevermögen oft überdurchschnittlich hoch: Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und ggf. Immobilien bilden das Rückgrat des Betriebs. Eine saubere Anlagenbuchhaltung mit korrekter AfA ist daher besonders wichtig.

Jahresabschluss Handwerk – Bilanz fuer Handwerksbetriebe richtig erstellen

Jahresabschluss im Handwerk: Maschinen, unfertige Leistungen, Werkvertraege und Anlagevermoegen korrekt bilanzieren. Praxisnah erklaert fuer Handwerksbetriebe.