Zentrale Bilanzposten bei Immobilienunternehmen
Diese Positionen bestimmen den Jahresabschluss in der Immobilienbranche.
Gebäude & Sachanlagen
Grundstuecke
Mieteinnahmen & Nebenkosten
AfA & Abschreibungen
Besonderheiten der Immobilienbilanz
Was den Jahresabschluss von Immobilienunternehmen von anderen Branchen unterscheidet.
Anlagen- vs. Umlaufvermögen: Immobilien im Bestand gehören ins Anlagevermögen (mit AfA), zum Verkauf bestimmte Objekte ins Umlaufvermögen (ohne AfA, aber Niederstwertprinzip).
Kaufpreisaufteilung: Beim Immobilienerwerb muss der Kaufpreis auf Grund und Boden, Gebäude und ggf. Außenanlagen aufgeteilt werden – die AfA-Bemessungsgrundlage hängt davon ab.
Instandhaltung vs. Herstellungskosten: Erhaltungsaufwand ist sofort abzugsfähig, Herstellungskosten (Erweiterung, wesentliche Verbesserung) müssen aktiviert werden. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft strittig.
Mietausfall-Rückstellungen: Bei absehbarem Leerstand oder Mieterinsolvenz müssen Wertberichtigungen auf Mietforderungen vorgenommen werden.
Grunderwerbsteuer und Notarkosten: Sie gehören zu den Anschaffungsnebenkosten und werden aktiviert – nicht als Aufwand erfasst.
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