Jahresabschluss Immobilien GmbH

Jahresabschluss für Immobilienunternehmen: Grundstücke, Gebäude-AfA, Mieteinnahmen und Bewertung.

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Wie werden Immobilien in der Bilanz einer Immobilien-GmbH ausgewiesen?

Immobilien werden als Sachanlagen (Grundstücke und Gebäude) im Anlagevermögen bilanziert. Grundstücke werden nicht abgeschrieben, Gebäude hingegen linear über die Nutzungsdauer (typischerweise 33-50 Jahre). Zum Verkauf bestimmte Immobilien gehören ins Umlaufvermögen.

Die lineare AfA für Gebäude beträgt typischerweise 2-3 % pro Jahr, je nach Baujahr und Nutzungsart. Bei betrieblichen Gebäuden, die nach 1924 errichtet wurden, beträgt die AfA in der Regel 3 % (33 Jahre Nutzungsdauer). Bei Wohngebäuden gelten 2 % (50 Jahre).

Ja, Mieteinnahmen werden als Umsatzerlöse erfasst. Nebenkosten-Vorauszahlungen sind zunächst durchlaufende Posten und werden bei der Nebenkostenabrechnung endgültig als Ertrag oder Verbindlichkeit verbucht. Die Trennung ist für die korrekte GuV wichtig.

Was ist bei der Bilanzierung von Grundstücken zu beachten?

Grundstücke gehören zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen und werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Grund und Boden müssen getrennt vom Gebäude bilanziert werden.

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung müssen gebildet werden, wenn Massnahmen am Stichtag bereits fällig sind und innerhalb von 3 Monaten nach Bilanzstichtag nachgeholt werden. Für geplante Großreparaturen können Aufwandsrückstellungen gebildet werden.

Jahresabschluss Immobilien GmbH – Gebaeude, AfA und Mieteinnahmen bilanzieren

Jahresabschluss fuer Immobilienunternehmen: Sachanlagen, AfA fuer Gebaeude, Mieteinnahmen und Grundstuecksbewertung nach HGB. Praxisleitfaden fuer die Immobilienbranche.