Jahresabschluss Gastronomie

Jahresabschluss für Gastronomie und Hotellerie: Warenbestand, Kassenbuch, Trinkgeld und branchenspezifische Besonderheiten.

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Welche Besonderheiten hat der Jahresabschluss in der Gastronomie?

In der Gastronomie spielen Warenbestand, Kassenbuchführung, Trinkgeldbehandlung und GoBD-Konformität eine zentrale Rolle. Zudem müssen unterschiedliche Umsatzsteuersätze (7 % auf Speisen außer Haus, 19 % auf Getränke und Speisen im Haus) sauber getrennt erfasst werden.

Der Warenbestand (Lebensmittel, Getränke) wird zum Bilanzstichtag durch eine körperliche Inventur ermittelt und zu Anschaffungskosten oder niedrigerem beizulegendem Wert angesetzt. Verderbliche Waren müssen ggf. abgeschrieben werden.

Ja, Gastronomiebetriebe mit Bareinnahmen müssen ein ordnungsgemäßes Kassenbuch führen. Seit 2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) mit TSE-Pflicht. Jede Bareinnahme muss lückenlos dokumentiert sein.

Trinkgelder, die direkt an Mitarbeiter gehen, sind für den Betrieb kein Ertrag und werden nicht gebucht. Trinkgelder, die über die Kasse laufen und vom Arbeitgeber verteilt werden, sind hingegen Betriebseinnahmen und müssen als Ertrag erfasst werden.

Die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation) verlangen, dass alle digitalen Aufzeichnungen – insbesondere Kassendaten – unveränderbar, nachvollziehbar und maschinell auswertbar gespeichert werden. Verstöße können zu Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen.

Jahresabschluss Gastronomie – Bilanz fuer Restaurant, Hotel und Gastgewerbe

Jahresabschluss in der Gastronomie: Warenbestand, Kassenbuch, Trinkgeld und GoBD-Anforderungen. So erstellen Sie den Abschluss fuer Ihren Gastronomiebetrieb.