Jahresabschluss GbR
Jahresabschluss für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Pflichten, Rechnungslegung und Besonderheiten.
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Das hängt davon ab, ob die GbR ein Handelsgewerbe betreibt. Eine reine GbR (Kleingewerbe) ist nicht buchführungspflichtig und erstellt eine EUeR. Überschreitet sie die Schwellenwerte von 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn, wird sie steuerlich buchführungspflichtig (Paragraph 141 AO).
Wenn die GbR ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, wird sie automatisch zur OHG (Paragraph 105 HGB). Dann gelten die strengeren Buchführungs- und Bilanzierungspflichten des HGB.
Ohne abweichende Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag wird der Gewinn nach Köpfen verteilt (Paragraph 722 BGB). In der Praxis vereinbaren die Gesellschafter meist eine abweichende Verteilung, z.B. nach Kapitalanteilen oder Arbeitsleistung.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG). Die GbR kann sich nun in das Gesellschaftsregister eintragen lassen (eGbR). Dies ändert nichts an den Rechnungslegungspflichten, schafft aber Rechtssicherheit im Rechtsverkehr.
Ja. Eine freiwillige Bilanzierung ist jederzeit möglich und kann sinnvoll sein, wenn die GbR wachsen möchte, Bankkredite benötigt oder die Gesellschafter ein genaueres Bild der Vermögensund Schuldenlage wünschen.
Jahresabschluss GbR – Pflichten der Gesellschaft buergerlichen Rechts
Jahresabschluss der GbR: EUeR oder Bilanz, Schwellenwerte, Gewinnverteilung und Uebergang zur OHG. Rechnungslegungspflichten fuer die GbR erklaert.
Jahresabschluss der GbR: EUeR oder Bilanz, Schwellenwerte nach Paragraph 141 AO, Gewinnverteilung und Uebergang zur OHG. Alle Pflichten erklaert.