Bilanzierungspflicht beim Einzelunternehmen
Die entscheidende Frage: Müssen Sie bilanzieren oder reicht eine EUeR?
Schwellenwerte
EUeR-Berechtigung
Handelsregistereintrag
Keine Offenlegung
Freiwillige Bilanzierung
Übergang zur Bilanz
EUeR vs. Bilanz im Vergleich
Welche Gewinnermittlungsart passt zu Ihrem Einzelunternehmen?
Die Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) ist die einfachere Methode: Sie erfassen lediglich Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Keine Inventur, keine doppelte Buchführung, kein Anlagenverzeichnis im engeren Sinne – ideal für kleinere Unternehmen.
Die Bilanzierung nach HGB bietet dagegen ein vollständiges Bild der Vermögensund Schuldenlage. Sie ist aussagekräftiger, aber auch aufwendiger. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen erstellt werden — ein Anhang ist für Einzelunternehmen nicht vorgeschrieben (die §§ 264 ff. HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften).
Tipp: Wenn Sie die Schwellenwerte nur knapp überschreiten, lohnt sich eine Prüfung, ob im Folgejahr wieder die EUeR möglich ist. Die Pflicht zur Bilanzierung entfällt, wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter den Grenzen bleiben.
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