Jahresabschluss Einzelunternehmen

Jahresabschluss für Einzelunternehmen und Einzelkaufleute: Wann besteht Bilanzierungspflicht, EUeR vs Bilanz und wie Sie den Abschluss erstellen.

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Wann muss ein Einzelunternehmen einen Jahresabschluss erstellen?

Ein Einzelunternehmen ist bilanzierungspflichtig, wenn es als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist oder die Schwellenwerte von 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet (Paragraph 141 AO). Kleingewerbetreibende unterhalb dieser Grenzen können eine Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen EUeR und Bilanz beim Einzelunternehmen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (Paragraph 4 Abs. 3 EStG). Die Bilanzierung (doppelte Buchführung) erfordert dagegen eine vollständige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Bilanz und GuV nach den Vorschriften des HGB.

Nein. Die Offenlegungspflicht des Paragraph 325 HGB erfasst nur Kapitalgesellschaften — Einzelkaufleute unterliegen ihr nicht. Die Bilanz und GuV müssen lediglich intern erstellt und aufbewahrt werden. Eine Publizitätspflicht besteht nicht.

Welche Erleichterungen gelten für Einzelkaufleute nach Paragraph 241a HGB?

Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse und 80.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Sie können stattdessen eine EUeR erstellen.

Kann ich als Einzelunternehmer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Mit einer geeigneten Software können Sie Ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Jahresabschluss.io unterstützt Sie dabei mit automatischer Bilanzgliederung und HGB-konformer Darstellung.