Rechtsform

Jahresabschluss Einzelunternehmen – EUeR oder Bilanz?

Nicht jedes Einzelunternehmen muss bilanzieren. Ob Sie eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) erstellen dürfen oder eine vollständige Bilanz benötigen, hängt von Umsatz und Gewinn ab. Hier erfahren Sie, welche Regeln für Einzelkaufleute und Kleingewerbetreibende gelten.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Bilanzierungspflicht beim Einzelunternehmen

Die entscheidende Frage: Müssen Sie bilanzieren oder reicht eine EUeR?

Schwellenwerte

Einzelkaufleute müssen bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 EUR Umsatz oder mehr als 80.000 EUR Gewinn erzielen (Paragraph 241a HGB / Paragraph 141 AO).

EUeR-Berechtigung

Unterhalb der Schwellenwerte dürfen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung nach Paragraph 4 Abs. 3 EStG erstellen – deutlich einfacher als eine Bilanz.

Handelsregistereintrag

Wer als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist (e.K.), unterliegt automatisch der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach Paragraph 238 HGB.

Keine Offenlegung

Einzelkaufleute sind von der Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger befreit. Der Jahresabschluss bleibt intern.

Freiwillige Bilanzierung

Auch unterhalb der Schwellenwerte kann freiwillig bilanziert werden – das verbessert die Aussagekraft gegenüber Banken und Investoren.

Übergang zur Bilanz

Bei Überschreitung der Schwellenwerte muss spätestens zum nächsten Geschäftsjahr auf Bilanzierung umgestellt werden.

EUeR vs. Bilanz im Vergleich

Welche Gewinnermittlungsart passt zu Ihrem Einzelunternehmen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) ist die einfachere Methode: Sie erfassen lediglich Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Keine Inventur, keine doppelte Buchführung, kein Anlagenverzeichnis im engeren Sinne – ideal für kleinere Unternehmen.

Die Bilanzierung nach HGB bietet dagegen ein vollständiges Bild der Vermögensund Schuldenlage. Sie ist aussagekräftiger, aber auch aufwendiger. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen erstellt werden — ein Anhang ist für Einzelunternehmen nicht vorgeschrieben (die §§ 264 ff. HGB gelten nur für Kapitalgesellschaften).

Tipp: Wenn Sie die Schwellenwerte nur knapp überschreiten, lohnt sich eine Prüfung, ob im Folgejahr wieder die EUeR möglich ist. Die Pflicht zur Bilanzierung entfällt, wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren unter den Grenzen bleiben.

Weiterführende Seiten

Bilanz erstellen | Ohne Steuerberater | Größenklassen HGB | Freiberufler | GbR Jahresabschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ein Einzelunternehmen ist bilanzierungspflichtig, wenn es als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist oder die Schwellenwerte von 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreitet (Paragraph 141 AO). Kleingewerbetreibende unterhalb dieser Grenzen können eine Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) erstellen.

Die Einnahmenüberschussrechnung (EUeR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (Paragraph 4 Abs. 3 EStG). Die Bilanzierung (doppelte Buchführung) erfordert dagegen eine vollständige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Bilanz und GuV nach den Vorschriften des HGB.

Nein. Die Offenlegungspflicht des Paragraph 325 HGB erfasst nur Kapitalgesellschaften — Einzelkaufleute unterliegen ihr nicht. Die Bilanz und GuV müssen lediglich intern erstellt und aufbewahrt werden. Eine Publizitätspflicht besteht nicht.

Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse und 80.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit. Sie können stattdessen eine EUeR erstellen.

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Mit einer geeigneten Software können Sie Ihren Jahresabschluss selbst erstellen. Jahresabschluss.io unterstützt Sie dabei mit automatischer Bilanzgliederung und HGB-konformer Darstellung.

Jahresabschluss für Ihr Einzelunternehmen erstellen

Erstellen Sie Ihren Jahresabschluss als Einzelkaufmann oder Einzelunternehmer digital und HGB-konform – kostenlos starten mit Jahresabschluss.io.