Rumpfgeschäftsjahr und Eröffnungsbilanz
Das erste Geschäftsjahr ist oft kein volles Jahr – das hat Auswirkungen auf Fristen und Darstellung.
Rumpfgeschaeftsjahr
Eroeffnungsbilanz
Besonderheiten beim ersten Jahresabschluss
Diese Punkte unterscheiden den ersten Jahresabschluss von den Folgejahren.
Kein Vorjahresvergleich: Im ersten Geschäftsjahr entfällt die Vorjahresspalte in Bilanz und GuV.
Gründungskosten: Notarkosten, Handelsregistereintragung und Stammkapitaleinlage müssen korrekt verbucht werden.
Stammkapital: Das gezeichnete Kapital und die tatsächlich geleistete Einlage müssen übereinstimmen.
Größenklasse: Die meisten Neugründungen fallen als Kleinstkapitalgesellschaft unter die vereinfachten Regeln.
Offenlegungspflicht: Auch für ein kurzes Rumpfgeschäftsjahr besteht die volle Offenlegungspflicht.
Schritt für Schritt zum ersten Jahresabschluss
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