Gruendung

Jahresabschluss Neugruendung – Ihr erster Abschluss

Sie haben gerade eine GmbH oder UG gegründet? Dann steht bald Ihr erster Jahresabschluss an. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen – vom Rumpfgeschäftsjahr bis zur Offenlegung.

Stand:

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Rumpfgeschäftsjahr und Eröffnungsbilanz

Das erste Geschäftsjahr ist oft kein volles Jahr – das hat Auswirkungen auf Fristen und Darstellung.

Rumpfgeschaeftsjahr

Beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister und endet am gewählten Bilanzstichtag. Kann wenige Wochen bis 12 Monate betragen.

Eroeffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz zeigt die Vermögens- und Schuldenlage zum Gründungszeitpunkt. Sie ist die Grundlage für den ersten Jahresabschluss.

Besonderheiten beim ersten Jahresabschluss

Diese Punkte unterscheiden den ersten Jahresabschluss von den Folgejahren.

Kein Vorjahresvergleich: Im ersten Geschäftsjahr entfällt die Vorjahresspalte in Bilanz und GuV.

Gründungskosten: Notarkosten, Handelsregistereintragung und Stammkapitaleinlage müssen korrekt verbucht werden.

Stammkapital: Das gezeichnete Kapital und die tatsächlich geleistete Einlage müssen übereinstimmen.

Größenklasse: Die meisten Neugründungen fallen als Kleinstkapitalgesellschaft unter die vereinfachten Regeln.

Offenlegungspflicht: Auch für ein kurzes Rumpfgeschäftsjahr besteht die volle Offenlegungspflicht.

Schritt für Schritt zum ersten Jahresabschluss

Buchhaltung abschließen

Alle Geschäftsvorfälle des Rumpfgeschäftsjahres verbuchen und Saldenliste exportieren.

Jahresabschluss erstellen

Saldenliste hochladen, KI-Mapping prüfen, Bilanz und GuV generieren.

Offenlegen

PDF exportieren, Gesellschafterbeschluss fassen und beim Unternehmensregister einreichen.

Ersten Jahresabschluss erstellen

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Weiterführende Seiten

GmbH Jahresabschluss | UG Jahresabschluss | Fristen | Offenlegung | Bilanz erstellen

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Jede Kapitalgesellschaft – auch eine neu gegründete GmbH oder UG – ist nach HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und offenzulegen. Das gilt ab dem ersten Geschäftsjahr.

Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein verkürztes erstes Geschäftsjahr. Wird die GmbH z. B. am 01.07. gegründet und das Geschäftsjahr läuft bis 31.12., beträgt das Rumpfgeschäftsjahr nur 6 Monate.

Die gleichen Fristen wie für jedes andere Geschäftsjahr: Aufstellung innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag, Offenlegung innerhalb von 12 Monaten.

Nein. Mit Jahresabschluss.io können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen. Die KI übernimmt das Konten-Mapping, und die Software stellt sicher, dass die HGB-Vorgaben eingehalten werden.

Bilanz, GuV und – je nach Größenklasse – Anhang. Bei Neugründungen ist die Eröffnungsbilanz die Ausgangsbasis. Vorjahresvergleichszahlen entfallen im ersten Jahr.

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