Jahresabschluss Neugründung
Erster Jahresabschluss nach Gründung: Rumpfgeschäftsjahr, Eröffnungsbilanz und Besonderheiten für neue GmbH und UG.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Muss ich als Neugründung einen Jahresabschluss erstellen?
Ja. Jede Kapitalgesellschaft – auch eine neu gegründete GmbH oder UG – ist nach HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen und offenzulegen. Das gilt ab dem ersten Geschäftsjahr.
Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein verkürztes erstes Geschäftsjahr. Wird die GmbH z. B. am 01.07. gegründet und das Geschäftsjahr läuft bis 31.12., beträgt das Rumpfgeschäftsjahr nur 6 Monate.
Die gleichen Fristen wie für jedes andere Geschäftsjahr: Aufstellung innerhalb von 3 bzw. 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag, Offenlegung innerhalb von 12 Monaten.
Brauche ich einen Steuerberater für den ersten Jahresabschluss?
Nein. Mit Jahresabschluss.io können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen. Die KI übernimmt das Konten-Mapping, und die Software stellt sicher, dass die HGB-Vorgaben eingehalten werden.
Bilanz, GuV und – je nach Größenklasse – Anhang. Bei Neugründungen ist die Eröffnungsbilanz die Ausgangsbasis. Vorjahresvergleichszahlen entfallen im ersten Jahr.
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Das erste Geschäftsjahr ist oft kein volles Jahr – das hat Auswirkungen auf Fristen und Darstellung.