Jahresabschluss Frist 2025

Jahresabschluss Fristen 2025: Aufstellungsfrist, Feststellungsfrist und Offenlegungsfrist im Ueberblick.

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Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 aufgestellt werden?

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit (6 Monate nach dem Bilanzstichtag 31.12.2025). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen bis zum 31. März 2026 aufstellen.

Wann ist die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025?

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 31. Dezember 2026 für das Geschäftsjahr 2025.

Gibt es eine Fristverlängerung für den Jahresabschluss 2025?

Regulär gibt es keine Fristverlängerung. In Sondersituationen (z. B. Pandemie) hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit Fristen verlängert, aktuell gilt dies für 2025 jedoch nicht.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) droht ein Ordnungsgeld an – 2.500 bis 25.000 EUR (§ 335 Abs. 1 HGB) – und setzt eine 6-Wochen-Frist. Wer darin nachholt, zahlt nur die Verfahrenskosten. Danach gilt die Staffel des § 335 Abs. 4 HGB: 500 EUR für hinterlegende Kleinstkapitalgesellschaften, 1.000 EUR für kleine Kapitalgesellschaften, 2.500 EUR sonst.

Nein. Alle Fristen berechnen sich ab dem Ende Ihres Geschäftsjahres. Wenn Ihr Geschäftsjahr z. B. am 30.06.2025 endet, läuft die Offenlegungsfrist bis zum 30.06.2026.

Alle Fristen fuer den Jahresabschluss 2025: Aufstellung bis 30.06.2026, Offenlegung bis 31.12.2026. Termine, Ordnungsgeld und Tipps.

Jahresabschluss Frist 2025 – alle Termine im Ueberblick

Wann muss der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 aufgestellt und offengelegt werden? Hier finden Sie alle Fristen, geordnet nach Größenklasse, inklusive Ordnungsgeld-Informationen.