Jahresabschluss Frist 2026

Jahresabschluss Fristen 2026: Aufstellung bis 30.06.2027, Feststellung nach § 42a GmbHG und Offenlegung bis 31.12.2027 im Ueberblick.

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Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 aufgestellt werden?

Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit (6 Monate nach dem Bilanzstichtag 31.12.2026). Mittelgrosse und grosse Kapitalgesellschaften muessen bis zum 31. Maerz 2027 aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Genossenschaften: 5 Monate, also bis 31. Mai 2027 (§ 336 Abs. 1 HGB).

Wann ist die Offenlegungsfrist fuer den Jahresabschluss 2026?

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spaetestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 31. Dezember 2027 fuer das Geschaeftsjahr 2026. Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben nur 4 Monate Zeit, also bis zum 30. April 2027 (§ 325 Abs. 4 HGB).

Gibt es eine Fristverlaengerung fuer den Jahresabschluss 2026?

Nein. Die Offenlegungsfrist des § 325 HGB ist eine gesetzliche Frist ohne Verlaengerungsmoeglichkeit. Nach Fristablauf droht das Bundesamt fuer Justiz ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswoechige Nachfrist.

Das Bundesamt fuer Justiz (BfJ) droht ein Ordnungsgeld an – mindestens 2.500 EUR, bis zu 25.000 EUR, mehrfach festsetzbar (§ 335 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften zahlen bei Nachholung innerhalb der Sechswochenfrist nur 500 EUR. Die Verfahrenskosten kommen hinzu.

Gilt die gleiche Frist bei abweichendem Geschaeftsjahr?

Alle Fristen rechnen ab dem Ende Ihres Geschaeftsjahres. Endet Ihr Geschaeftsjahr z. B. am 30.06.2026, laeuft die Offenlegungsfrist bis zum 30.06.2027 und die Aufstellungsfrist bis zum 30.09. bzw. 31.12.2026. Auch fuer ein Rumpfgeschaeftsjahr (z. B. nach Neugruendung) gelten die Fristen ab dessen Ende.