Fristen für den Jahresabschluss 2026 (Stichtag 31.12.2026)
Alle Termine für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Überblick.
Aufstellung
Feststellung
Offenlegung
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Androhung durch das BfJ mit 6-Wochen-Nachfrist zur Offenlegung (§ 335 HGB).
Kleinstkapitalgesellschaften: 500 EUR bei Nachholung innerhalb der Nachfrist, sonst mindestens 2.500 EUR.
Alle anderen: 2.500–25.000 EUR pro Versäumnis – das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, bis offengelegt ist.
Tipp: Auch wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist, können Sie zunächst den aufgestellten Abschluss offenlegen und später berichtigen – das stoppt das Ordnungsgeldverfahren.
Checkliste: So halten Sie die Frist 2026 ein
Buchhaltung für 2026 bis März 2027 abschließen
Saldenliste exportieren und auf Jahresabschluss.io hochladen
KI-Mapping prüfen und Bilanz + GuV generieren
Anhang erstellen und PDF exportieren
Jahresabschluss feststellen lassen (Gesellschafterbeschluss)
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2027
Frist 2026 einhalten – jetzt starten
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Stand und amtliche Quellen
Stand:
Amtliche Quellen: § 42a GmbHG (Feststellung und Ergebnisverwendung), § 264 HGB (Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung) und § 335 HGB (Ordnungsgeld).
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