Jahresabschluss Frist verpasst
Was passiert, wenn Sie die Frist verpasst haben – und wie Sie jetzt am besten vorgehen.
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Sie erhalten eine Androhungsverfügung mit einer 6-Wochen-Frist zur Nachholung. Verstreicht auch diese Frist, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.
Das Mindestordnungsgeld beträgt 2.500 €. Bei Kleinstkapitalgesellschaften kann es auf 500 € reduziert werden, wenn innerhalb der 6-Wochen-Frist nachgeholt wird. Das Maximum liegt bei 25.000 € pro Verstoß.
Ja, das Ordnungsgeld wird so lange wiederholt festgesetzt, bis die Offenlegung erfolgt ist. Es kann also mehrere Androhungen und Festsetzungen geben – jeweils mit steigenden Beträgen.
Ja, eine Nachholung ist jederzeit möglich. Je früher Sie nachreichen, desto geringer die Konsequenzen. Innerhalb der 6-Wochen-Frist nach Androhung kann das Ordnungsgeld noch abgewendet werden.
Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft – also die Geschäftsführer bei der GmbH. Es ist eine persönliche Verpflichtung, nicht der Gesellschaft.
Gegen die Androhung kann innerhalb von 6 Wochen Einspruch eingelegt werden. Gegen die Festsetzung ist ein Rechtsbehelf möglich. Ohne triftige Gründe (z. B. nachweisbare Unmöglichkeit) haben Einsprüche aber wenig Aussicht auf Erfolg.
Jahresabschluss Frist verpasst – Ordnungsgeld, Nachholung und Tipps
Jahresabschluss Frist verpasst? Erfahren Sie die Konsequenzen: Ordnungsgeldverfahren, Höhe der Strafen, Nachholungsmöglichkeiten und wie Sie jetzt am besten vorgehen.
Die Offenlegungsfrist ist abgelaufen und der Jahresabschluss wurde noch nicht eingereicht? Keine Panik – aber schnelles Handeln ist gefragt. Hier erfahren Sie, was droht und wie Sie am besten vorgehen.