So läuft das Ordnungsgeldverfahren ab
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) geht in drei Stufen vor.
1. Androhung
2. Festsetzung
3. Wiederholung
Was Sie jetzt tun sollten
Schnelles Handeln minimiert die Konsequenzen.
Sofort handeln: Je schneller Sie den Jahresabschluss nachholen und offenlegen, desto geringer die Konsequenzen. Innerhalb der 6-Wochen-Frist kann das Ordnungsgeld oft noch abgewendet werden.
Jahresabschluss erstellen: Wenn Ihr Abschluss noch nicht fertig ist, erstellen Sie ihn jetzt. Mit Jahresabschluss.io geht das in wenigen Minuten – Saldenliste hochladen, zuordnen, fertig.
Beim Bundesanzeiger einreichen: Nutzen Sie den Publikations-Manager des Bundesanzeigers, um den Abschluss elektronisch einzureichen. Die Hinterlegung (Kleinstkapitalgesellschaft) ist am schnellsten.
Rückstände aufholen: Wenn mehrere Jahre fehlen, reichen Sie alle ausstehenden Abschlüsse ein. Für jedes fehlende Jahr kann ein eigenes Ordnungsgeldverfahren laufen.
Einspruch prüfen: Falls die Fristversäumnis unverschuldet war (z. B. schwere Krankheit), können Sie innerhalb von 6 Wochen Einspruch gegen die Androhung einlegen.
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