Rechtsform · e.K.
Jahresabschluss e.K. – Bilanz für den eingetragenen Kaufmann
Ein eingetragener Kaufmann führt grundsätzlich Bücher und erstellt Bilanz und GuV; unter den Voraussetzungen des § 241a HGB kann eine Befreiung greifen. Anders als Kapitalgesellschaften benötigt der e.K. regelmäßig weder Anhang noch handelsrechtliche Offenlegung.
Worum es auf dieser Seite geht
Jahresabschluss für den eingetragenen Kaufmann: Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB, mögliche Befreiung nach § 241a HGB sowie Bilanz und GuV.