Grundlagen

Bilanzierungspflicht – wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Ob Sie eine Bilanz aufstellen müssen oder eine einfache Einnahmenüberschussrechnung genügt, hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Diese Seite erklärt die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB, die Befreiung nach § 241a HGB und die steuerlichen Grenzen der §§ 140, 141 AO – und wie die KI von Jahresabschluss.io den passenden Abschluss für jede bilanzierende Rechtsform erstellt.

Stand:

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Wer bilanzieren muss – und wer nicht

Die Pflicht knüpft an Rechtsform und Größenkennzahlen an.

Kraft Rechtsform

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA) und Genossenschaften sind immer bilanzierungspflichtig – unabhängig von Größe und Umsatz.

Kaufleute nach § 238 HGB

Eingetragene Kaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) sind als Kaufleute buchführungs- und bilanzierungspflichtig.

Steuerliche Grenze § 141 AO

Gewerbetreibende, die keine Kaufleute sind, werden ab 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn steuerlich buchführungspflichtig.

Befreiung § 241a HGB

e.K. und Einzelunternehmer bleiben unter 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Jahresüberschuss (zwei Stichtage) befreit – die EÜR genügt.

Freiberufler

Freiberufler sind nie bilanzierungspflichtig und ermitteln den Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).

KI leitet Sie durch

Die KI von Jahresabschluss.io erkennt Ihre Situation und erstellt den richtigen Abschluss – Bilanz oder, wo zulässig, die EÜR-Grundlage.

Die Rechtsgrundlagen im Zusammenspiel

Handelsrecht und Steuerrecht greifen ineinander.

§ 238 HGB: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und seine Handelsgeschäfte in einem Jahresabschluss abzubilden.

§ 241a HGB: Einzelkaufleute unterhalb von 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Jahresüberschuss (an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen) sind von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit.

§ 140 AO: Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher führen muss, hat diese Pflicht auch für die Besteuerung zu erfüllen (abgeleitete Buchführungspflicht).

§ 141 AO: Gewerbliche Unternehmer und Land-/Forstwirte ohne Kaufmannseigenschaft werden ab 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn eigenständig buchführungspflichtig.

Ihre Rechtsform im Detail

Einzelkaufmann (e.K.) | Einzelunternehmen | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft | Freiberufler | Alle Rechtsformen

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Bilanzierungspflichtig ist jeder Kaufmann nach § 238 HGB – also alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, SE, KGaA) und Genossenschaften kraft Rechtsform sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und eingetragene Kaufleute (e.K.). Gewerbetreibende, die keine Kaufleute sind, werden nach § 141 AO bilanzierungspflichtig, wenn sie 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn überschreiten.

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure u. a.) sind nie bilanzierungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Eingetragene Kaufleute und Einzelunternehmer sind nach § 241a HGB befreit, wenn sie an zwei Stichtagen unter 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Jahresüberschuss bleiben.

§ 238 HGB begründet die handelsrechtliche Buchführungspflicht für Kaufleute. § 141 AO begründet eine eigenständige steuerliche Buchführungspflicht für Gewerbetreibende und Land-/Forstwirte, die keine Kaufleute sind, sobald sie die Umsatz- oder Gewinngrenze überschreiten. § 140 AO überträgt zudem bestehende Buchführungspflichten aus anderen Gesetzen ins Steuerrecht.

Jahresabschluss.io erkennt aus Rechtsform und Größenkennzahlen, welche Pflichten für Sie gelten, und erstellt den passenden Abschluss KI-gestützt aus Ihrer Saldenliste. Ob eine EÜR genügt oder eine vollständige Bilanz nötig ist, ergibt sich aus § 241a HGB bzw. § 141 AO – die Anwendung leitet Sie durch die Prüfung.

Passenden Abschluss KI-gestützt erstellen

Egal ob e.K., Personengesellschaft, GmbH oder AG: Laden Sie Ihre Saldenliste hoch und die KI erstellt den HGB-konformen Jahresabschluss für Ihre Rechtsform.