Bilanzierungspflicht

Bilanzierungspflicht GmbH – was Sie wissen müssen

Jede GmbH und UG ist zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Hier erfahren Sie, was die Bilanzierungspflicht konkret bedeutet und wie Sie den Aufwand minimieren.

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Gesetzliche Grundlage

Woher kommt die Bilanzierungspflicht für GmbHs?

§ 242 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn und am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.

§ 264 HGB: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und innerhalb der gesetzlichen Fristen aufstellen.

§ 325 HGB: Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.

§ 5b EStG: Zusätzlich zur handelsrechtlichen Bilanz muss eine E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden.

Was Bilanzierungspflicht konkret bedeutet

Drei Pflichten, die aus der Bilanzierungspflicht folgen.

Doppelte Buchführung

Alle Geschäftsvorfälle müssen nach dem System der doppelten Buchführung erfasst werden – Soll und Haben, Konten und Gegenkonten.

Jahresabschluss aufstellen

Bilanz, GuV und je nach Größenklasse Anhang und Lagebericht müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt werden.

Offenlegung

Der Jahresabschluss muss beim Unternehmensregister eingereicht werden – spätestens 12 Monate nach dem Stichtag.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Ordnungsgeld von 2.500–25.000 € bei fehlender Offenlegung – vom Bundesamt für Justiz festgesetzt.

Steuerliche Schätzung durch das Finanzamt, wenn keine Bilanz vorliegt.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung bei grober Pflichtverletzung.

Im Extremfall: Insolvenzverschleppung, wenn durch fehlende Bilanz die Überschuldung nicht erkannt wird.

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Weiterführende Seiten

GmbH Jahresabschluss | Bilanz erstellen | Fristen | Offenlegung

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ja. Jede GmbH ist als Kapitalgesellschaft nach § 242 und § 264 HGB zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz + GuV) verpflichtet – unabhängig von Größe oder Umsatz.

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben Bilanzierungspflichten.

Nein. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist nur für Freiberufler, Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften möglich. Kapitalgesellschaften müssen immer bilanzieren.

Die Geschäftsführung verletzt ihre gesetzliche Pflicht. Es drohen Ordnungsgelder bei fehlender Offenlegung, steuerliche Konsequenzen und ggf. persönliche Haftung.

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