Bilanzierungspflicht GmbH – was Sie wissen müssen
Jede GmbH und UG ist zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
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Ja. Jede GmbH ist als Kapitalgesellschaft nach § 242 und § 264 HGB zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz + GuV) verpflichtet – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben Bilanzierungspflichten.
Nein. Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist nur für Freiberufler, Einzelunternehmer und kleine Personengesellschaften möglich. Kapitalgesellschaften müssen immer bilanzieren.
Die Geschäftsführung verletzt ihre gesetzliche Pflicht. Es drohen Ordnungsgelder bei fehlender Offenlegung, steuerliche Konsequenzen und ggf. persönliche Haftung.
Jede GmbH ist bilanzierungspflichtig nach HGB. Was das bedeutet, welche Pflichten damit verbunden sind und wie Sie den Aufwand minimieren.
Jede GmbH und UG ist zur doppelten Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Hier erfahren Sie, was die Bilanzierungspflicht konkret bedeutet und wie Sie den Aufwand minimieren.
Jahresabschluss.io macht die Pflicht zum strukturierten Prozess – von der Saldenliste bis zur Offenlegung.
§ 242 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn und am Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen.
§ 264 HGB: Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern und innerhalb der gesetzlichen Fristen aufstellen.
§ 325 HGB: Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.
§ 5b EStG: Zusätzlich zur handelsrechtlichen Bilanz muss eine E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt werden.