Kostenloser HGB-Rechner

Urlaubsrückstellung berechnen: je Mitarbeiter, nach der Jahresmethode

Offene Urlaubstage, Jahresaufwand und regelmäßige Arbeitstage eingeben – der Rechner ermittelt den Tagessatz und die Rückstellung je Person und summiert erst danach. Zum Vergleich rechnet er die verbreitete 21,75-Näherung mit, damit Sie sehen, wo sie von der Jahresmethode abweicht.

Die Formel

§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt eine Rückstellung für die am Stichtag noch offene, bereits erdiente Urlaubsverpflichtung: Die Arbeitsleistung ist erbracht, die bezahlte Freistellung steht noch aus. Bewertet wird nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Gerechnet wird je Person:

maßgeblicher Jahresaufwand ÷ regelmäßige Jahresarbeitstage × offene Urlaubstage

  • Zähler: laufendes Bruttoentgelt zuzüglich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, zusätzlichem Urlaubsgeld und weiteren lohnabhängigen Nebenkosten.
  • Divisor: die regelmäßigen Arbeitstage der Person – Vertragstage abzüglich Wochenenden und der am Arbeitsort geltenden Feiertage. Künftige Urlaubs- oder Krankheitstage werden nicht abgezogen.
  • Menge: die am Stichtag rechtlich noch bestehenden Urlaubstage, nicht der ungeprüfte Saldo aus dem Urlaubssystem.

Beispiel mit offengelegten Annahmen

54.000 EUR Jahresbrutto, 10.800 EUR Arbeitgeberanteile und sonstige lohnabhängige Nebenkosten, also 64.800 EUR maßgeblicher Jahresaufwand. Aus Arbeitsvertrag, Wochenmodell und Feiertagskalender ergeben sich 250 regelmäßige Arbeitstage. Bei 8 wirksamen Resturlaubstagen: 64.800 ÷ 250 = 259,20 EUR je Arbeitstag, × 8 = 2.073,60 EUR. Der Betrag ist kein Musterwert für andere Beschäftigte – ein anderer Arbeitsort, eine Vier-Tage-Woche oder ein abweichender Sozialversicherungsstatus ändert Zähler oder Divisor.

Warum „Monatsgehalt ÷ 21,75“ nicht allgemein gilt

21,75 ist der Durchschnitt der Arbeitstage pro Monat bei einer gleichmäßigen Fünf-Tage-Woche. Für genau diesen Fall ist die Abkürzung eine brauchbare Näherung. Sie ist aber keine gesetzliche Formel: Bei Teilzeit, Vier-Tage-Woche, Schichtmodellen, regionalen Feiertagen oder variabler Vergütung liefert sie einen anderen Wert als die Jahresmethode. Der Rechner weist beide Beträge nebeneinander aus, statt die Näherung stillschweigend zu unterstellen.

Abzinsung, Handels- und Steuerbilanz

Eine Abzinsung kommt in aller Regel nicht in Betracht: Alturlaub ist üblicherweise bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen, die Restlaufzeit am Stichtag liegt damit unter einem Jahr (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG). Handels- und Steuerbilanz können dennoch auseinanderfallen: Handelsrechtlich ist der notwendige Erfüllungsbetrag anzusetzen, also auch objektiv begründete Kostenänderungen bis zur voraussichtlichen Urlaubnahme; die steuerbilanzielle Bewertung folgt der BFH-Rechtsprechung und rechnet Sondervergütungen ohne Bezug zur Urlaubsgewährung nicht pauschal ein.

Rechtsgrundlagen

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