Verbindlichkeiten bilanzieren
Verbindlichkeiten im HGB-Jahresabschluss: Bewertung, Gliederung und Verbindlichkeitenspiegel.
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Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Dritten, die dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und nach Paragraph 266 Abs. 3 HGB gegliedert.
Das HGB unterscheidet u. a. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber verbundenen Unternehmen, gegenüber Gesellschaftern sowie sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Steuerschulden, Sozialabgaben).
Der Verbindlichkeitenspiegel ist eine Pflichtangabe im Anhang. Er gliedert die Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre, über 5 Jahre) und gibt Auskunft über Sicherheiten und den Gesamtbetrag.
Verbindlichkeiten sind nach Paragraph 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Stichtagskurs massgeblich. Eine Abzinsung erfolgt nur bei unverzinslichen langfristigen Verbindlichkeiten.
Müssen alle Verbindlichkeiten im Anhang erläutert werden?
Ja. Im Anhang sind mindestens die Restlaufzeitengliederung (Verbindlichkeitenspiegel), Art und Form der Sicherheiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen gesondert anzugeben.
Verbindlichkeiten bilanzieren nach HGB – Ausweis, Bewertung und Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten korrekt bilanzieren: Arten, Bewertung nach HGB, Restlaufzeitengliederung und Verbindlichkeitenspiegel im Anhang.
Verbindlichkeiten bilanzieren nach HGB – Bewertung und Verbindlichkeitenspiegel – Jahresabschluss.io