Pruefung

Wirtschaftspruefer und Jahresabschluss: Pruefungspflicht, Ablauf und Bestaetigungsvermerk

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Die Abschlussprüfung stellt sicher, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Hier erfahren Sie, wann die Prüfungspflicht greift, wie der Ablauf aussieht und was der Bestätigungsvermerk bedeutet.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Prüfungspflicht: Ab wann muss geprüft werden?

Die Schwellenwerte bestimmen, ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist.

Bilanzsumme > 7,5 Mio. EUR

Überschreitet die Bilanzsumme an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen 7,5 Mio. EUR, ist ein Schwellenwert erfüllt.

Umsatz > 15 Mio. EUR

Liegen die Umsatzerlöse an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über 15 Mio. EUR, ist ein weiterer Schwellenwert erfüllt.

Mehr als 50 Mitarbeiter

Beschäftigt das Unternehmen im Jahresdurchschnitt mehr als 50 Arbeitnehmer, ist der dritte Schwellenwert erfüllt.

Prüfungspflicht besteht, wenn mindestens zwei dieser drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.

Ablauf der Abschlussprüfung

So läuft die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer ab.

1. Prüfungsplanung

Der Wirtschaftsprüfer analysiert das Unternehmen, identifiziert Risikobereiche und plant den Prüfungsumfang.

2. Prüfungshandlungen

Stichprobenartige Prüfung von Buchungen, Belegen, Bewertungen und Anhangsangaben. Befragung der Geschäftsführung.

3. Prüfungsbericht

Der Wirtschaftsprüfer erstellt einen ausführlichen Prüfungsbericht mit allen Feststellungen und Empfehlungen.

4. Bestätigungsvermerk

Das Testat wird erteilt: uneingeschränkt, eingeschränkt, versagt oder ein Versagungsvermerk.

Weiterführende Seiten

Steuerberater Kosten | Jahresabschluss veröffentlichen | Feststellung | Handelsbilanz vs. Steuerbilanz | GmbH Jahresabschluss

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit.

Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Der Bestätigungsvermerk (auch Testat) ist das Ergebnis der Prüfung. Er kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt erteilt werden. Ein uneingeschränkter Vermerk bedeutet, dass der Abschluss korrekt ist.

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und der Komplexität ab. Für mittelgroße Unternehmen beginnen die Kosten typischerweise bei 10.000-20.000 EUR, für große Unternehmen deutlich mehr.

Prüfungspflicht besteht, wenn zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten werden: Bilanzsumme über 7,5 Mio. EUR, Umsatz über 15 Mio. EUR, mehr als 50 Mitarbeiter.

Prüfungsfähigen Jahresabschluss erstellen

Jahresabschluss.io erstellt einen HGB-konformen Abschluss, der als Grundlage für die Wirtschaftsprüfung dient.