Wirtschaftsprüfer Jahresabschluss

Wirtschaftsprüfer und Jahresabschluss: Prüfungspflicht, Ablauf der Abschlussprüfung und Bestätigungsvermerk.

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Wann ist eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer Pflicht?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit.

Der Wirtschaftsprüfer prüft, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Der Bestätigungsvermerk (auch Testat) ist das Ergebnis der Prüfung. Er kann uneingeschränkt, eingeschränkt oder versagt erteilt werden. Ein uneingeschränkter Vermerk bedeutet, dass der Abschluss korrekt ist.

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und der Komplexität ab. Für mittelgroße Unternehmen beginnen die Kosten typischerweise bei 10.000-20.000 EUR, für große Unternehmen deutlich mehr.

Prüfungspflicht besteht, wenn zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschritten werden: Bilanzsumme über 7,5 Mio. EUR, Umsatz über 15 Mio. EUR, mehr als 50 Mitarbeiter.

Wann ist eine Abschlusspruefung durch den Wirtschaftspruefer Pflicht? Schwellenwerte, Ablauf und Bestaetigungsvermerk erklaert.

Wann muss der Jahresabschluss vom Wirtschaftspruefer geprueft werden? Schwellenwerte, Ablauf der Abschlusspruefung und Bestaetigungsvermerk erklaert.

Wirtschaftspruefer und Jahresabschluss: Pruefungspflicht, Ablauf und Bestaetigungsvermerk

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Die Abschlussprüfung stellt sicher, dass der Abschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Hier erfahren Sie, wann die Prüfungspflicht greift, wie der Ablauf aussieht und was der Bestätigungsvermerk bedeutet.