Feststellung des Jahresabschlusses

Feststellung des Jahresabschlusses: Gesellschafterbeschluss, Fristen und rechtliche Anforderungen für GmbH und UG.

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Die Feststellung ist die formelle Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Abschluss verbindlich und kann veröffentlicht werden.

Bei einer GmbH beschließen die Gesellschafter die Feststellung in der Gesellschafterversammlung. Bei einer AG ist der Aufsichtsrat zuständig.

Der Jahresabschluss muss innerhalb der ersten acht Monate nach dem Geschäftsjahresende aufgestellt und anschließend festgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften haben elf Monate Zeit.

Was passiert, wenn der Abschluss nicht festgestellt wird?

Ohne Feststellungsbeschluss kann der Abschluss nicht offengelegt werden. Es drohen Ordnungsgelder durch das Bundesamt für Justiz bei versäumter Offenlegung.

Der Feststellungsbeschluss ist ein Gesellschafterbeschluss, der den Jahresabschluss genehmigt und die Ergebnisverwendung regelt. Er muss protokolliert und unterschrieben werden.

Feststellung des Jahresabschlusses - Pflichten und Ablauf

Alles zur Feststellung des Jahresabschlusses: Fristen, Gesellschafterbeschluss, Ablauf und haeufige Fehler.

Alles zur Feststellung des Jahresabschlusses: Gesellschafterbeschluss, Fristen, Ablauf und was passiert, wenn die Feststellung versaeumt wird.

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein zwingender Schritt zwischen Aufstellung und Offenlegung. Ohne den Feststellungsbeschluss der Gesellschafter darf der Abschluss nicht veröffentlicht werden. Hier erfahren Sie, wie die Feststellung abläuft, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.