Verbindlichkeiten – Lexikon
Verbindlichkeiten im HGB: Definition, Arten, Bewertung und Bilanzierung von kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten.
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Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Dritten, die dem Grunde, der Höhe und dem Zeitpunkt nach feststehen. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und nach § 266 Abs. 3 HGB in verschiedene Kategorien gegliedert.
Was ist der Unterschied zwischen kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten?
Kurzfristige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, langfristige Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Restlaufzeiten müssen im Anhang angegeben werden, bei über fünf Jahren sogar gesondert (§ 285 Nr. 1a HGB).
Welche Arten von Verbindlichkeiten gibt es in der Bilanz?
Nach § 266 Abs. 3 HGB: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Wechseln, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, sonstige Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Das ist der Betrag, der zur Tilgung aufgebracht werden muss. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Der Verbindlichkeitenspiegel ist eine Pflichtangabe im Anhang (§ 285 Nr. 1a HGB). Er zeigt die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten: bis ein Jahr, ein bis fünf Jahre und über fünf Jahre. Außerdem sind besicherte Verbindlichkeiten anzugeben.
Verbindlichkeiten – Definition, Arten und Bilanzierung nach HGB
Verbindlichkeiten nach HGB: kurzfristig vs. langfristig, Bewertung zum Erfüllungsbetrag, Verbindlichkeitenspiegel. Definition und Bilanzierung nach § 266 HGB.