E-Rechnung im Überblick
Definition, Abgrenzung und Formate nach § 14 UStG.
Strukturiertes Format
Sonstige Rechnung
EN 16931
XRechnung und ZUGFeRD
Pflicht-Staffel
Verbuchung
Definition und Abgrenzung nach Paragraph 14 UStG
Strukturiertes Format statt Bilddatei.
Nach Paragraph 14 Abs. 1 UStG ist eine elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen — das ist die Norm EN 16931. Demgegenüber ist eine sonstige Rechnung eine Rechnung, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt wird; ein per E-Mail versandtes PDF fällt darunter.
In Deutschland erfüllen vor allem zwei Formate die Norm: die reine XML-XRechnung und das Hybridformat ZUGFeRD, das eine menschenlesbare PDF-Ansicht mit eingebetteten strukturierten Daten verbindet. Die Einführungspflichten im inländischen B2B-Bereich greifen gestaffelt; die konkreten Fristen und Übergangsregelungen sind auf den verlinkten Seiten des E-Rechnungs-Bereichs beschrieben. Jahresabschluss.io kann strukturierte Rechnungen empfangen, auslesen und automatisch kontieren.
Weiterführende Seiten
E-Rechnungspflicht | XRechnung vs. ZUGFeRD | E-Rechnung erstellen | E-Rechnung empfangen | Lexikon: Umsatzerlöse | Buchhaltung