Eigenkapitalspiegel – Lexikon
Eigenkapitalspiegel: Eigenkapitalveränderungsrechnung, Pflicht und Aufbau nach HGB.
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Der Eigenkapitalspiegel (Eigenkapitalveränderungsrechnung) zeigt die Entwicklung aller Eigenkapitalbestandteile während des Geschäftsjahres. Er stellt dar, warum sich das Eigenkapital von Jahresanfang bis Jahresende verändert hat.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen einen Eigenkapitalspiegel als Teil des Jahresabschlusses aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Im Konzernabschluss ist er nach § 297 Abs. 1 HGB Pflicht. Für andere Unternehmen ist er freiwillig.
Er zeigt alle Veränderungen im Eigenkapital: Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Dividendenausschüttungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Einstellungen in Rücklagen, Entnahmen aus Rücklagen und sonstige Eigenkapitalveränderungen.
Der Eigenkapitalspiegel ist eine Matrix: Die Spalten zeigen die einzelnen Eigenkapitalbestandteile (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, etc.), die Zeilen die Veränderungsarten. Start- und Endbestand werden jeweils ausgewiesen.
DRS 22 (Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 22) regelt die Aufstellung des Eigenkapitalspiegels im Konzernabschluss. Er definiert den Mindestinhalt, die Gliederung und die darzustellenden Veränderungsposten.
Eigenkapitalspiegel nach HGB: Aufbau, Pflicht, Inhalt und DRS 22. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt alle Veränderungen im Eigenkapital.
Der Eigenkapitalspiegel macht transparent, warum sich das Eigenkapital im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Er ergänzt Bilanz und GuV um eine detaillierte Überleitungsrechnung aller Eigenkapitalbestandteile.