Lexikon: Eigenkapitalspiegel

Eigenkapitalspiegel – Eigenkapitalveränderungsrechnung nach HGB

Der Eigenkapitalspiegel macht transparent, warum sich das Eigenkapital im Laufe des Geschäftsjahres verändert hat. Er ergänzt Bilanz und GuV um eine detaillierte Überleitungsrechnung aller Eigenkapitalbestandteile.

Stand:

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Bestandteile und Aufbau

Der Eigenkapitalspiegel zeigt die Entwicklung aller Eigenkapitalpositionen.

Matrixformat

Spalten für jeden Eigenkapitalbestandteil, Zeilen für die Veränderungsarten. Anfangsbestand oben, Endbestand unten – so ist die Überleitung nachvollziehbar.

Eigenkapitalbestandteile

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, gesetzliche Rücklage, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag, Jahresergebnis.

Veränderungsarten

Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Dividendenausschüttungen, Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, Einstellungen/Entnahmen Rücklagen, sonstige Veränderungen.

Rücklagenveränderungen

Zuführungen zu und Entnahmen aus den verschiedenen Rücklagen werden separat dargestellt. So wird die Gewinnverwendung transparent.

Vorjahresvergleich

Der Eigenkapitalspiegel zeigt typischerweise zwei Geschäftsjahre nebeneinander, sodass Trends in der Eigenkapitalentwicklung erkennbar werden.

DRS 22

Für Konzernabschlüsse regelt DRS 22 den Mindestinhalt. Zusätzlich sind ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen gesondert darzustellen.

Pflicht und praktische Bedeutung

Für wen der Eigenkapitalspiegel Pflicht ist und welchen Mehrwert er bietet.

Der Eigenkapitalspiegel ist für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (Paragraph 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Im Konzernabschluss ist er generell Pflicht (Paragraph 297 Abs. 1 HGB).

Auch wenn der Eigenkapitalspiegel nicht verpflichtend ist, stellen ihn viele Unternehmen freiwillig auf. Er erleichtert die Bilanzanalyse erheblich, da die Eigenkapitalveränderungen sonst aus Bilanz, GuV und Anhang zusammengesucht werden müssten.

Für Gesellschafter und Investoren ist der Eigenkapitalspiegel besonders wertvoll: Er zeigt auf einen Blick, wie viel vom Gewinn ausgeschüttet wurde, wie viel in Rücklagen floss und ob es Kapitalerhöhungen gab.

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Der Eigenkapitalspiegel (Eigenkapitalveränderungsrechnung) zeigt die Entwicklung aller Eigenkapitalbestandteile während des Geschäftsjahres. Er stellt dar, warum sich das Eigenkapital von Jahresanfang bis Jahresende verändert hat.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen einen Eigenkapitalspiegel als Teil des Jahresabschlusses aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Im Konzernabschluss ist er nach § 297 Abs. 1 HGB Pflicht. Für andere Unternehmen ist er freiwillig.

Er zeigt alle Veränderungen im Eigenkapital: Jahresüberschuss/-fehlbetrag, Dividendenausschüttungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Einstellungen in Rücklagen, Entnahmen aus Rücklagen und sonstige Eigenkapitalveränderungen.

Der Eigenkapitalspiegel ist eine Matrix: Die Spalten zeigen die einzelnen Eigenkapitalbestandteile (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, etc.), die Zeilen die Veränderungsarten. Start- und Endbestand werden jeweils ausgewiesen.

DRS 22 (Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 22) regelt die Aufstellung des Eigenkapitalspiegels im Konzernabschluss. Er definiert den Mindestinhalt, die Gliederung und die darzustellenden Veränderungsposten.

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