Lexikon: Eigenkapital

Eigenkapital – Definition, Bestandteile und HGB-Bilanzierung

Das Eigenkapital zeigt, welcher Anteil des Unternehmensvermogens den Eigentümern gehört. Es ist eine zentrale Größe in der Bilanz und gliedert sich nach § 266 HGB in mehrere Bestandteile. Hier erfahren Sie, was zu jedem Posten gehört und wie die Bilanzierung funktioniert.

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Bestandteile des Eigenkapitals nach § 266 HGB

Das Eigenkapital gliedert sich in fünf Hauptposten.

Gezeichnetes Kapital

Das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Haftungskapital. Stammkapital (GmbH/UG) oder Grundkapital (AG). Wird zum Nennwert ausgewiesen und ändert sich nur bei Kapitalerhöhung oder -herabsetzung.

Kapitalrücklage

Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus, z.B. Agio bei der Ausgabe von Anteilen. Kann auch Zuzahlungen in das Eigenkapital enthalten.

Gewinnrücklagen

Aus Gewinnen des Unternehmens einbehaltene Mittel. Unterteilt in gesetzliche Rücklage, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.

Gewinnvortrag / Verlustvortrag

Nicht verwendete Gewinne oder nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren. Der Gewinnvortrag ergibt sich aus dem Vorjahres-Bilanzgewinn abzüglich Ausschüttungen und Rücklagenzuführungen.

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Das Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres. Ergibt sich aus der GuV als Differenz von Erträgen und Aufwendungen.

Bilanzgewinn / Bilanzverlust

Alternativ zum Ausweis von Gewinnvortrag und Jahresüberschuss kann der Bilanzgewinn als zusammengefasste Größe dargestellt werden (§ 268 Abs. 1 HGB).

Eigenkapitalquote und Bedeutung

Das Eigenkapital ist ein wichtiger Indikator für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens.

Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme x 100) zeigt, welcher Anteil des Vermogens durch eigene Mittel finanziert ist. Eine höhere Eigenkapitalquote bedeutet geringere Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und bessere Kreditwürdigkeit.

In Deutschland liegt die durchschnittliche Eigenkapitalquote bei etwa 30 %. Banken achten bei der Kreditvergabe stark auf diese Kennzahl. Eine Quote unter 10 % gilt als kritisch, über 40 % als solide.

Bei negativem Eigenkapital besteht für Kapitalgesellschaften eine besondere Prüfungspflicht: Die Geschäftsführung muss prüfen, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt (Paragraph 19 InsO).

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Häufige Fragen

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Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der den Eigentümern des Unternehmens gehört. Nach § 266 Abs. 3 HGB gliedert es sich in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Gezeichnetes Kapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Haftungskapital. Bei der GmbH ist es das Stammkapital (mindestens 25.000 EUR), bei der UG das Stammkapital (mindestens 1 EUR), bei der AG das Grundkapital (mindestens 50.000 EUR).

Die Kapitalrücklage entsteht durch Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus (z.B. Agio). Gewinnrücklagen werden aus einbehaltenen Gewinnen gebildet – also aus erwirtschafteten Mitteln des Unternehmens.

Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Schulden das Vermögen übersteigen – eine bilanzielle Überschuldung. Bei Kapitalgesellschaften kann dies eine Insolvenzantragspflicht auslösen (§ 19 InsO). Es wird auf der Aktivseite als 'Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag' ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss erscheint als eigene Position im Eigenkapital. Nach der Gewinnverwendung wird er in Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen oder Ausschüttungen aufgeteilt. Vor der Gewinnverwendung steht er als Bilanzgewinn oder Bilanzverlust.

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