Eigenkapital

Definition, Bestandteile und Bilanzierung des Eigenkapitals nach HGB.

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Eigenkapital ist der Teil des Kapitals, der den Eigentümern des Unternehmens gehört. Nach § 266 Abs. 3 HGB gliedert es sich in gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Gezeichnetes Kapital ist das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Haftungskapital. Bei der GmbH ist es das Stammkapital (mindestens 25.000 EUR), bei der UG das Stammkapital (mindestens 1 EUR), bei der AG das Grundkapital (mindestens 50.000 EUR).

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalrücklage und Gewinnrücklage?

Die Kapitalrücklage entsteht durch Einzahlungen der Gesellschafter über das gezeichnete Kapital hinaus (z.B. Agio). Gewinnrücklagen werden aus einbehaltenen Gewinnen gebildet – also aus erwirtschafteten Mitteln des Unternehmens.

Negatives Eigenkapital bedeutet, dass die Schulden das Vermögen übersteigen – eine bilanzielle Ueberschuldung. Bei Kapitalgesellschaften kann dies eine Insolvenzantragspflicht auslösen (§ 19 InsO). Es wird auf der Aktivseite als 'Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag' ausgewiesen.

Wie wird der Jahresüberschuss im Eigenkapital ausgewiesen?

Der Jahresüberschuss erscheint als eigene Position im Eigenkapital. Nach der Gewinnverwendung wird er in Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen oder Ausschüttungen aufgeteilt. Vor der Gewinnverwendung steht er als Bilanzgewinn oder Bilanzverlust.

Eigenkapital nach HGB: Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag und Jahresüberschuss. Definition, Bestandteile und Bilanzierung nach § 266 HGB.