Gewinnvortrag – Lexikon

Gewinnvortrag und Verlustvortrag: Definition, Bilanzierung und Bedeutung für die Gewinnverwendung.

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Der Gewinnvortrag ist der Teil des Bilanzgewinns aus Vorjahren, der weder ausgeschüttet noch in Rücklagen eingestellt wurde. Er wird in der Bilanz als eigene Eigenkapitalposition ausgewiesen und erhöht den Bilanzgewinn des Folgejahres.

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn ein Unternehmen Verluste erwirtschaftet, die nicht durch Rücklagen ausgeglichen werden können. Der Verlustvortrag mindert das Eigenkapital und wird als negativer Betrag in der Bilanz ausgewiesen.

Bilanzgewinn = Jahresüberschuss + Gewinnvortrag aus dem Vorjahr - Verlustvortrag aus dem Vorjahr + Entnahmen aus Rücklagen - Einstellungen in Rücklagen (§ 268 Abs. 1 HGB). Der Bilanzgewinn ist der ausschüttungsfähige Betrag.

Nach dem Jahresabschluss beschließt die Gesellschafterversammlung über die Gewinnverwendung. Wird der Bilanzgewinn nicht vollständig ausgeschüttet oder in Rücklagen eingestellt, verbleibt der Rest als Gewinnvortrag für das nächste Jahr.

Kann ein Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen verrechnet werden?

Ja, der Verlustvortrag wird automatisch mit dem Jahresüberschuss des Folgejahres verrechnet. Steuerlich gibt es beim Verlustvortrag die Mindestbesteuerung: Verluste können nur bis 1 Mio. EUR unbeschränkt und darüber hinaus zu 60 % verrechnet werden.

Gewinnvortrag und Verlustvortrag – Ergebnisvortrag in der Bilanz nach HGB

Gewinnvortrag und Verlustvortrag nach HGB: Definition, Berechnung des Bilanzgewinns, Gewinnverwendung. Ergebnisvortrag als Eigenkapitalposition in der Bilanz.

Gewinnvortrag und Verlustvortrag zeigen, welche Ergebnisse aus Vorjahren noch nicht verwendet wurden. Sie sind Teil des Eigenkapitals und fließen in die Berechnung des Bilanzgewinns ein. Hier erfahren Sie, wie sie entstehen und bilanziert werden.