Der IAB im Überblick
Die Eckwerte des § 7g EStG in aktueller Fassung.
50 Prozent Abzug
Gewinngrenze 200.000 Euro
3-Jahres-Frist
Hinzurechnung
Sonderabschreibung bis 40 %
Betriebliche Nutzung
Ablauf und Rechenbeispiel
Vom Abzug über die Investition bis zur Hinzurechnung und Sonderabschreibung.
Ein Betrieb plant für das übernächste Jahr die Anschaffung einer Maschine mit voraussichtlich 40.000 Euro. Im Abzugsjahr zieht er einen IAB von 50 Prozent, also 20.000 Euro, gewinnmindernd ab (Paragraph 7g Abs. 1 EStG) — sofern der Gewinn dieses Jahres ohne IAB die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreitet. Die Investition muss bis zum Ende des dritten folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen (Paragraph 7g Abs. 3 EStG).
Wird die Maschine angeschafft, rechnet der Betrieb die 20.000 Euro dem Gewinn wieder hinzu (Paragraph 7g Abs. 2 EStG) und darf im Gegenzug die Anschaffungskosten um bis zu 20.000 Euro herabsetzen; die Abschreibung bemisst sich dann nur noch nach 20.000 Euro. Zusätzlich sind in den ersten fünf Jahren Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 40 Prozent möglich (Paragraph 7g Abs. 5 EStG). Voraussetzung ist die ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung. Unterbleibt die Investition, ist der IAB rückgängig zu machen und das Abzugsjahr zu ändern — ein Effekt, den Jahresabschluss.io bei der Steuerplanung sichtbar macht.
Weiterführende Seiten
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