Amtliche AfA-Tabelle AV (BMF)

AfA-Tabelle: Nutzungsdauer für 201 Anlagegüter (amtliche Tabelle AV)

Die amtliche AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532) nennt branchenunabhängig die Nutzungsdauern, über die Anlagegüter abgeschrieben werden. Sie ist der Anhaltspunkt für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 EStG. Hier finden Sie alle 201 Positionen mit Suchfunktion und linearem AfA-Satz.

Stand:

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Amtliche AfA-Tabelle AV: alle 201 Anlagegüter

Suchen Sie nach einem Anlagegut oder blättern Sie durch die sieben Gruppen der amtlichen Gliederung.

Nr.AnlagegutNutzungsdauer (Jahre)linearer AfA-Satz p. a.*
1 Unbewegliche Anlagegüter (soweit nicht Gebäude und Gebäudeteile)
1.1Hallen in Leichtbauweise147 %
1.2Tennishallen, Squashhallen u.ä.205 %
1.3Traglufthallen1010 %
1.4Kühlhallen205 %
1.5Baracken und Schuppen166 %
1.6Baubuden813 %
1.7Bierzelte813 %
1.8Pumpenhäuser, Trafostationshäuser und Schalthäuser205 %
1.9.1aus Beton333 %
1.9.2aus Stahl254 %
1.9.3aus Kunststoff176 %
1.10.1aus Mauerwerk oder Beton333 %
1.10.2aus Metall1010 %
1.11Laderampen254 %
2 Grundstückseinrichtungen
2.1.1mit Packlage195 %
2.1.2in Kies, Schotter, Schlacken911 %
2.2.1aus Stahl und Beton333 %
2.2.2aus Holz157 %
2.3.1aus Holz520 %
2.3.2Sonstige176 %
2.4Außenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung195 %
2.5Orientierungssysteme, Schilderbrücken1010 %
2.6Uferbefestigungen205 %
2.7.1Brunnen205 %
2.7.2.1aus Beton oder Mauerwerk333 %
2.7.2.2aus Ton oder Kunststoff138 %
2.7.3Kläranlagen m. Zu- und Ableitung205 %
2.7.4Löschwasserteiche205 %
2.7.5Wasserspeicher205 %
2.8Grünanlagen157 %
2.9Golfplätze205 %
3 Betriebsanlagen allgemeiner Art
3.1.1Dampferzeugung (Dampfkessel mit Zubehör)157 %
3.1.2Stromerzeugung (Gleichrichter, Ladeaggregate, Notstromaggregate, Stromgeneratoren, Stromumformer usw.)195 %
3.1.3Akkumulatoren1010 %
3.1.4Kraft-Wärmekopplungsanlagen (Blockheizkraftwerke)1010 %
3.1.5Windkraftanlagen166 %
3.1.6Photovoltaikanlagen205 %
3.1.7Solaranlagen1010 %
3.1.8Heißluft-, Kälteanlagen, Kompressoren, Ventilatoren usw.147 %
3.1.9Kessel einschl. Druckkessel157 %
3.1.10Wasseraufbereitungsanlagen128 %
3.1.11Wasserenthärtungsanlagen128 %
3.1.12Wasserreinigungsanlagen119 %
3.1.13Druckluftanlagen128 %
3.1.14Wärmetauscher157 %
3.2Rückgewinnungsanlagen1010 %
3.3.1allgemein186 %
3.3.2Emissionsmessgeräte813 %
3.3.3Materialprüfgeräte1010 %
3.3.4Ultraschallgeräte (nicht medizinisch)1010 %
3.3.5.1elektronisch813 %
3.3.5.2mechanisch128 %
3.4.1Elevatoren, Förderschnecken, Rollenbahnen, Hängebahnen, Transportbänder, Förderbänder und Plattenbänder147 %
3.4.2.1nach gesetzlichen Vorschriften333 %
3.4.2.2sonstige157 %
3.4.3.1ortsfest oder auf Schienen215 %
3.4.3.2sonstige147 %
3.4.4.1stationär157 %
3.4.4.2mobil119 %
3.5Hochregallager157 %
3.6Transportcontainer, Baucontainer, Bürocontainer und Wohncontainer1010 %
3.7Ladeneinbauten, Gaststätteneinbauten Schaufensteranlagen u. -einbauten813 %
3.8Lichtreklame911 %
3.9Schaukästen, Vitrinen911 %
3.10.1Brückenwaagen205 %
3.10.2Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe147 %
3.10.3Brennstofftanks254 %
3.10.4Autowaschanlagen1010 %
3.10.5Abzugsvorrichtungen, Entstaubungsvorrichtungen147 %
3.10.6Alarmanlagen und Überwachungsanlagen119 %
3.10.7Sprinkleranlagen205 %
4 Beförderungsmittel
4.1Schienenfahrzeuge254 %
4.2.1Personenkraftwagen und Kombiwagen617 %
4.2.2Motorräder, Motorroller, Fahrräder u.ä.714 %
4.2.3Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Kipper911 %
4.2.4Traktoren und Schlepper128 %
4.2.5Kleintraktoren813 %
4.2.6Anhänger, Auflieger, Wechselaufbauten119 %
4.2.7Omnibusse911 %
4.2.8.1Feuerwehrfahrzeuge1010 %
4.2.8.2Rettungsfahrzeuge und Krankentransportfahrzeuge617 %
4.2.9Wohnmobile, Wohnwagen813 %
4.2.10Bauwagen128 %
4.3.1Flugzeuge unter 20 t höchstzulässigem Fluggewicht215 %
4.3.2Drehflügler (Hubschrauber)195 %
4.3.3Heißluftballone520 %
4.3.4Luftschiffe813 %
4.4.1Barkassen205 %
4.4.2Pontons303 %
4.4.3Segelyachten205 %
4.5sonstige Beförderungsmittel (Elektrokarren, Stapler, Hubwagen usw.)813 %
5 Be- und Verarbeitungsmaschinen
5.1Abrichtmaschinen138 %
5.2Biegemaschinen138 %
5.3.1stationär166 %
5.3.2mobil813 %
5.4Bohrhämmer und Presslufthämmer714 %
5.5Bürstmaschinen1010 %
5.6Drehbänke166 %
5.7.1stationär157 %
5.7.2mobil813 %
5.8Funkenerosionsmaschinen714 %
5.9.1stationär166 %
5.9.2mobil911 %
5.10.1stationär138 %
5.10.2mobil520 %
5.11Pressen und Stanzen147 %
5.12Stauchmaschinen1010 %
5.13Stampfer und Rüttelplatten119 %
5.14.1stationär147 %
5.14.2mobil813 %
5.15.1stationär1010 %
5.15.2mobil714 %
5.16Sandstrahlgebläse911 %
5.17.1stationär157 %
5.17.2mobil813 %
5.18.1stationär138 %
5.18.2mobil813 %
5.19Shredder617 %
5.20Schweißgeräte und Lötgeräte138 %
5.21Spritzgussmaschinen138 %
5.22Abfüllanlagen1010 %
5.23Verpackungsmaschinen, Folienschweißgeräte138 %
5.24Zusammentragmaschinen128 %
5.25Stempelmaschinen813 %
5.26Banderoliermaschinen813 %
5.27Sonstige Be- und Verarbeitungsmaschinen (Abkanten, Anleimen, Anspitzen, Ätzen, Beschichten, Drucken, Eloxieren, Entfetten, Entgraten, Erodieren, Etikettieren, Falzen, Färben, Feilen, Gießen, Galvanisieren, Gravieren, Härten, Heften, Lackieren, Nieten)138 %
6 Betriebs- und Geschäftsausstattung
6.1Wirtschaftsgüter der Werkstätten-, Labor- und Lagereinrichtungen147 %
6.2Wirtschaftsgüter der Ladeneinrichtungen813 %
6.3Messestände617 %
6.4Kühleinrichtungen813 %
6.5Klimageräte (mobil)119 %
6.6Belüftungsgeräte, Entlüftungsgeräte (mobil)1010 %
6.7Fettabscheider520 %
6.8Magnetabscheider617 %
6.9Nassabscheider520 %
6.10Heißluftgebläse, Kaltluftgebläse (mobil)119 %
6.11Raumheizgeräte (mobil)911 %
6.12Arbeitszelte617 %
6.13.1Fernsprechnebenstellenanlagen1010 %
6.13.2.1Allgemein813 %
6.13.2.2Mobilfunkendgeräte520 %
6.13.3Textendeinrichtungen (Faxgeräte u.ä.)617 %
6.13.4Betriebsfunkanlagen119 %
6.13.5Antennenmasten1010 %
6.14.1Adressiermaschinen, Kuvertiermaschinen, Frankiermaschinen813 %
6.14.2Paginiermaschinen813 %
6.14.3.1Großrechner
1-Jahres-Option
714 %
6.14.3.2Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.)
1-Jahres-Option
333 %
6.14.4Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.)714 %
6.14.5Beschallungsanlagen911 %
6.14.6Präsentationsgeräte, Datensichtgeräte813 %
6.14.7Registrierkassen617 %
6.14.8Schreibmaschinen911 %
6.14.9.1elektronisch813 %
6.14.9.2mechanisch147 %
6.14.10Vervielfältigungsgeräte714 %
6.14.11Zeiterfassungsgeräte813 %
6.14.12Geldprüfgeräte, Geldsortiergeräte, Geldwechselgeräte und Geldzählgeräte714 %
6.14.13Reißwölfe (Aktenvernichter)813 %
6.14.14Kartenleser (EC-, Kredit-)813 %
6.15Büromöbel138 %
6.16Verkaufstheken1010 %
6.17Verkaufsbuden, Verkaufsstände813 %
6.18Bepflanzungen in Gebäuden1010 %
6.19.1Stahlschränke147 %
6.19.2Panzerschränke, Tresore234 %
6.19.3Tresoranlagen254 %
6.19.4.1normale813 %
6.19.4.2hochwertige (ab 1.000 DM/m²)157 %
6.19.5Kunstwerke (ohne Werke anerkannter Künstler)157 %
6.19.6Waagen (Obst-, Gemüse-, Fleisch u.ä.)119 %
6.19.7Rohrpostanlagen1010 %
7 Sonstige Anlagegüter
7.1Betonkleinmischer617 %
7.2.1Bohnermaschinen813 %
7.2.2Desinfektionsgeräte1010 %
7.2.3Geschirr- und Gläserspülmaschinen714 %
7.2.4Hochdruckreiniger (Dampf- und Wasser-)813 %
7.2.5Industriestaubsauger714 %
7.2.6Kehrmaschinen911 %
7.2.7Räumgeräte911 %
7.2.8Sterilisatoren1010 %
7.2.9Teppichreinigungsgeräte (transportabel)714 %
7.2.10Waschmaschinen1010 %
7.2.11Bautrocknungs- und Entfeuchtungsgeräte520 %
7.3Wäschetrockner813 %
7.4.1Getränkeautomaten, Leergutautomaten714 %
7.4.2Warenautomaten520 %
7.4.3Zigarettenautomaten813 %
7.4.4Passbildautomaten520 %
7.4.5Visitenkartenautomaten520 %
7.5.1Geldspielgeräte (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)425 %
7.5.2Musikautomaten813 %
7.5.3Videoautomaten617 %
7.5.4sonstige Unterhaltungsautomaten (z.B. Flipper)520 %
7.6Fahnenmasten1010 %
7.7Kühlschränke1010 %
7.8Laborgeräte (Mikroskope, Präzisionswaagen u.ä.)138 %
7.9Mikrowellengeräte813 %
7.10Rasenmäher911 %
7.11Toilettenkabinen und Toilettenwagen911 %
7.12Zentrifugen1010 %

* Linearer AfA-Satz gerundet (100 % geteilt durch die Nutzungsdauer).

1-Jahres-Option: Für Computerhardware und Software darf statt der Tabellen-Nutzungsdauer eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden (BMF-Schreiben vom 22.02.2022, BStBl I 2022, 187).

So nutzen Sie die AfA-Tabelle

Vom Anlagegut zur Abschreibung in drei Schritten.

Suchen Sie Ihr Anlagegut über das Suchfeld oder über die sieben Gruppen der amtlichen Gliederung. Die Spalte Nutzungsdauer nennt die Jahre, über die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verteilt werden; der lineare AfA-Satz ergibt sich daraus rechnerisch. Beispiel: Ein Pkw (Nr. 4.2.1) mit 60.000 € Anschaffungskosten und 6 Jahren Nutzungsdauer wird mit 10.000 € pro Jahr abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird zeitanteilig nach Monaten abgeschrieben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Die Tabelle AV gilt branchenunabhängig für allgemein verwendbare Anlagegüter und ist seit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2000 unverändert die aktuelle Fassung. Sie ist ein amtliches Werk (§ 5 UrhG) — deshalb dürfen wir sie hier vollständig wiedergeben.

Nutzungsdauer und § 7 EStG: linear oder degressiv

Die Rechtsgrundlage der Absetzung für Abnutzung.

Nach § 7 Abs. 1 EStG werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts gleichmäßig auf die Gesamtdauer der Verwendung verteilt (lineare AfA). Maßstab ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer — und genau dafür liefert die AfA-Tabelle den Anhaltspunkt. Für den Geschäfts- oder Firmenwert schreibt das Gesetz eine Nutzungsdauer von 15 Jahren fest.

Daneben lässt § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, die degressive AfA zu: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, maximal 30 % pro Jahr, jeweils vom Restbuchwert. Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist zulässig und gegen Ende der Nutzungsdauer regelmäßig günstiger.

Nutzungsdauer nie wieder nachschlagen

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GWG: bis 800 € netto sofort abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter brauchen keine Nutzungsdauer.

Selbständig nutzbare bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG) — die AfA-Tabelle spielt dann keine Rolle. Alternativ lässt § 6 Abs. 2a EStG für Anlagegüter zwischen 250 € und 1.000 € netto einen Sammelposten zu, der über fünf Wirtschaftsjahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Details und Beispiele finden Sie im Lexikon-Beitrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.

Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist möglich

Die Tabelle ist ein Anhaltspunkt — kein starres Korsett.

Nutzt sich ein Anlagegut in Ihrem Betrieb schneller ab als in der Tabelle unterstellt — etwa durch Mehrschichtbetrieb, besondere Beanspruchung oder schnellen technischen Fortschritt —, dürfen Sie eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen. Sie müssen die Abweichung dann gegenüber dem Finanzamt begründen und belegen können. Bei außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung kommt zusätzlich eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung in Betracht (§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG).

Branchentabellen für besondere Wirtschaftszweige

Die Tabelle AV ist die allgemeine Tabelle — für viele Branchen gibt es speziellere.

Neben der hier gezeigten allgemeinen Tabelle AV hat die Finanzverwaltung für zahlreiche Wirtschaftszweige eigene Branchentabellen veröffentlicht — etwa für das Baugewerbe, das Gastgewerbe oder die Landwirtschaft. Für branchentypische Anlagegüter gehen diese Tabellen der allgemeinen Tabelle vor. Steht Ihr Anlagegut weder in der Tabelle AV noch in Ihrer Branchentabelle, schätzen Sie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sachgerecht.

Nutzungsdauer automatisch vorgeschlagen

Unsere Buchhaltung kennt diese Tabelle — und trägt sie für Sie ein.

Anlagenbuchhaltung im Buchhaltungs-Modul

Wenn Sie in der Buchhaltung von Jahresabschluss.io ein Anlagegut anlegen, schlägt die Software die Nutzungsdauer aus genau dieser amtlichen Tabelle automatisch vor — inklusive Synonym-Suche, die auch „Laptop" oder „Firmen-Pkw" versteht. Die Anlagenbuchhaltung rechnet die AfA linear oder degressiv, führt das Anlagenverzeichnis und übergibt die Werte in Bilanz, GuV und Anlagenspiegel des Jahresabschlusses.

Das Buchhaltungs-Modul kostet ab 125 € je Gesellschaft und Monat nach Größenklasse (1 Nutzer inklusive, +20 € je weiterem Nutzer und Monat), Steuererklärungen, Jahresabschluss und E-Bilanz inklusive — alle Funktionen im Überblick oder direkt kostenlos registrieren.

Weiterführende Seiten

Lexikon: Abschreibungen | Lexikon: GWG | Lexikon: Anlagenverzeichnis | Lexikon: Anlagevermögen | Buchhaltungs-Modul

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Tabelle AV) ist eine amtliche Übersicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 15.12.2000, BStBl I 2000, 1532). Sie nennt für 201 branchenunabhängig genutzte Anlagegüter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben werden.

Nein. Die AfA-Tabelle ist eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz. Sie ist ein Anhaltspunkt für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und wird von der Finanzverwaltung im Regelfall akzeptiert. Wer von der Tabelle abweicht, muss die abweichende Nutzungsdauer begründen können — etwa durch besondere Einsatzbedingungen oder Mehrschichtbetrieb.

Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte stehen mit 3 Jahren in der AfA-Tabelle (Nr. 6.14.3.2). Alternativ darf nach dem BMF-Schreiben vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr zugrunde gelegt werden — die Anschaffungskosten wirken dann bereits im Jahr der Anschaffung voll als Aufwand.

Für Betriebs- und Anwendersoftware lässt das BMF-Schreiben vom 22.02.2022 ebenfalls eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Wer diese Option nicht nutzt, schreibt Software über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab; bei Anschaffungskosten bis 800 € netto kommt außerdem die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut in Betracht.

Prüfen Sie zuerst, ob für Ihren Wirtschaftszweig eine Branchentabelle existiert — sie geht der allgemeinen Tabelle AV vor. Findet sich das Anlagegut auch dort nicht, ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sachgerecht zu schätzen, etwa anhand vergleichbarer Positionen, technischer Daten oder von Herstellerangaben.

Die Nutzungsdauern der Tabelle gelten für neue Anlagegüter. Bei gebraucht angeschafften Wirtschaftsgütern wird die Restnutzungsdauer geschätzt — ausgehend vom Tabellenwert unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und voraussichtlichem Einsatz im Betrieb.

Nutzungsdauer nie wieder nachschlagen

Die Buchhaltung von Jahresabschluss.io schlägt beim Anlegen eines Anlageguts die Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle automatisch vor — Anlagenbuchhaltung mit linearer und degressiver AfA, ab 125 € je Gesellschaft und Monat.