Anlagenverzeichnis und Anlagespiegel

Einzelaufstellung der Anlagenbuchhaltung und verdichtete Anhang-Tabelle nach Paragraph 284 Abs. 3 HGB — zwei Ebenen, ein Anlagevermoegen.

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Was ist der Unterschied zwischen Anlagenverzeichnis und Anlagespiegel?

Das Anlagenverzeichnis ist die interne Einzelaufstellung aller Anlagegueter mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und Buchwert — die Grundlage der Anlagenbuchhaltung. Der Anlagespiegel (auch Anlagengitter) ist die verdichtete Anhang-Tabelle nach Paragraph 284 Abs. 3 HGB, die je Bilanzposten die Entwicklung des Anlagevermoegens im Geschaeftsjahr zeigt.

Mittelgrosse und grosse Kapitalgesellschaften als Teil des Anhangs (Paragraph 284 Abs. 3 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind befreit (Paragraph 288 Abs. 1 HGB), erstellen den Spiegel aber haeufig freiwillig — Banken fragen ihn regelmaessig an.

Ausgehend von den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten: Zugaenge, Abgaenge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschaeftsjahres, die kumulierten Abschreibungen, die Abschreibungen des Geschaeftsjahres sowie die Buchwerte am Anfang und Ende. Das nennt sich Bruttodarstellung — Kosten und Abschreibungen werden getrennt fortgeschrieben.

Praktisch jedes Unternehmen mit Anlagevermoegen. Steuerlich sind besondere Verzeichnisse fuer bestimmte Wirtschaftsgueter vorgeschrieben (etwa Paragraph 5 Abs. 1 Satz 2 EStG bei abweichender steuerlicher Wahlrechtsausuebung, Paragraph 6 Abs. 2 Satz 4 EStG fuer GWG); bei der Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung verlangt Paragraph 4 Abs. 3 Satz 5 EStG ein laufendes Verzeichnis der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgueter, und die Anlage AVEUER uebermittelt die Anlagegueter elektronisch.