Bundesanzeiger – Lexikon
Bundesanzeiger: Offenlegung, Veröffentlichung und Suche von Jahresabschlüssen erklärt.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Der Bundesanzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Im Bereich Rechnungslegung dient er als zentrale Plattform, bei der Unternehmen ihre Jahresabschlüsse offenlegen müssen. Die elektronische Einreichung erfolgt über das Unternehmensregister.
Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (GmbH & Co. KG) müssen ihren Jahresabschluss offenlegen. Der Umfang hängt von der Größenklasse ab.
Der Jahresabschluss muss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag offengelegt werden. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten kürzere Fristen (4 Monate). Kleine Kapitalgesellschaften haben ebenfalls 12 Monate Zeit.
Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 EUR und kann bei wiederholtem Verstoß auf bis zu 25.000 EUR steigen. Das Verfahren wird automatisch eingeleitet – eine Mahnung gibt es nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung und Hinterlegung?
Bei der Offenlegung ist der Jahresabschluss für jedermann einsehbar. Bei der Hinterlegung (nur für Kleinstkapitalgesellschaften) wird die Bilanz nur auf Antrag zugänglich gemacht. Die Hinterlegung ist die einfachste Form der Publizität.
Bundesanzeiger – Offenlegung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
Bundesanzeiger: Offenlegungspflicht, Fristen, Ordnungsgeld. Wie und wann Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einreichen müssen.
Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für die Offenlegung von Jahresabschlüssen in Deutschland. Hier erfahren Sie, wer offenlegen muss, welche Fristen gelten und was bei Verstößen droht.