Lexikon: HGB

HGB – Handelsgesetzbuch und relevante Paragraphen für den Jahresabschluss

Das Handelsgesetzbuch bildet die rechtliche Grundlage für die Rechnungslegung in Deutschland. Hier finden Sie die wichtigsten Paragraphen für Buchführung, Jahresabschluss, Bewertung und Offenlegung im Überblick.

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Wichtige HGB-Paragraphen für den Jahresabschluss

Die zentralen Vorschriften für die Erstellung des Jahresabschlusses.

§ 238-241: Buchführung

Buchführungspflicht, Aufbewahrungsfristen (10 Jahre), Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen.

§ 242-256a: Bewertung

Allgemeine Bewertungsgrundsätze, Anschaffungs-/Herstellungskosten, Abschreibungen, Zuschreibungen, Fremdwährungsbewertung. Das Fundament der Bilanzbewertung.

§ 264-289: Kapitalgesellschaften

Aufstellungspflicht, Bilanzgliederung (266), GuV-Gliederung (275), Anhangpflichten (284-288), Lagebericht (289). Ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Regeln.

§ 266: Bilanzgliederung

Definiert das Bilanzschema für Kapitalgesellschaften: Aktiva (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, RAP) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, RAP).

§ 275: GuV-Gliederung

Zwei Verfahren: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren. In Deutschland wird überwiegend das Gesamtkostenverfahren verwendet.

§ 325-329: Offenlegung

Pflicht zur Offenlegung beim Bundesanzeiger. Umfang abhängig von der Größenklasse. Fristen und Sanktionen bei Verstößen.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Die GoB bilden das Rahmenwerk für die HGB-Rechnungslegung.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind in Paragraph 252 HGB kodifiziert. Sie umfassen unter anderem: Bilanzidentität (Eröffnungsbilanz = Schlussbilanz Vorjahr), Going-Concern-Prinzip, Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip, Periodenabgrenzung und Bewertungsstetigkeit.

Das Vorsichtsprinzip ist besonders prägend für das HGB: Gewinne dürfen erst bei Realisation ausgewiesen werden, Verluste bereits bei Vorhersehbarkeit. Dies führt tendenziell zu einem konservativeren Ausweis als bei IFRS.

Die GoB gelten nicht nur für den Jahresabschluss, sondern auch für die laufende Buchführung. Sie werden durch die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation) für die digitale Buchführung ergänzt.

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Häufige Fragen

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Das HGB ist das zentrale Gesetz für das Handelsrecht in Deutschland. Es regelt unter anderem die Buchführungspflicht, die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Bewertungsvorschriften und die Offenlegungspflichten für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.

Die wichtigsten Paragraphen sind: 238-263 (Buchführung und Inventar), 264-289 (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft), 242-256a (Bewertungsvorschriften). § 266 regelt die Bilanzgliederung, § 275 die GuV-Gliederung.

§ 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit.

Das HGB ist das deutsche Handelsrecht, IFRS sind internationale Rechnungslegungsstandards. Wesentliche Unterschiede: HGB ist vorsichtiger (Vorsichtsprinzip), IFRS stellt den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in den Vordergrund. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen IFRS anwenden.

Das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) besagt: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind, Verluste müssen schon bei Vorhersehbarkeit berücksichtigt werden. Es ist ein Grundprinzip der HGB-Rechnungslegung.

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