Handelsgesetzbuch (HGB) – Lexikon

HGB und Jahresabschluss: Die wichtigsten Paragraphen für Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegung.

Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang

Fachlicher Inhalt dieser Seite

Das HGB ist das zentrale Gesetz für das Handelsrecht in Deutschland. Es regelt unter anderem die Buchführungspflicht, die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Bewertungsvorschriften und die Offenlegungspflichten für Kaufleute und Kapitalgesellschaften.

Welche HGB-Paragraphen sind für den Jahresabschluss relevant?

Die wichtigsten Paragraphen sind: 238-263 (Buchführung und Inventar), 264-289 (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft), 242-256a (Bewertungsvorschriften). § 266 regelt die Bilanzgliederung, § 275 die GuV-Gliederung.

§ 264 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit.

Das HGB ist das deutsche Handelsrecht, IFRS sind internationale Rechnungslegungsstandards. Wesentliche Unterschiede: HGB ist vorsichtiger (Vorsichtsprinzip), IFRS stellt den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in den Vordergrund. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen IFRS anwenden.

Das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) besagt: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind, Verluste müssen schon bei Vorhersehbarkeit berücksichtigt werden. Es ist ein Grundprinzip der HGB-Rechnungslegung.

HGB – Handelsgesetzbuch und relevante Paragraphen für den Jahresabschluss

Handelsgesetzbuch (HGB): relevante Paragraphen für Jahresabschluss, Bilanz, GuV, Bewertung und Offenlegung. Ueberblick über die wichtigsten Vorschriften.