Wer ist buchführungspflichtig?
Die Buchführungspflicht ergibt sich aus dem HGB oder der Abgabenordnung.
Kapitalgesellschaften
Personenhandelsgesellschaften
Einzelkaufleute
§ 141 AO
Freiberufler
Kleingewerbetreibende
Anforderungen an die Buchführung
Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.
Die doppelte Buchführung ist der Standard: Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst (Soll und Haben). Am Ende des Geschäftsjahres müssen sich alle Konten zu einer schlüssigen Bilanz zusammenfügen lassen.
Die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation) regeln die Anforderungen an die digitale Buchführung: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.
Aufbewahrungsfristen: Buchführungsunterlagen müssen 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre aufbewahrt werden (Paragraph 257 HGB). Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass die Unterlagen innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.
Weiterführende Seiten
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