Inventurverfahren im Überblick
Das HGB lässt verschiedene Verfahren für die Bestandsaufnahme zu.
Stichtagsinventur
Zeitnahe Inventur
Verlegte Inventur
Permanente Inventur
Körperliche Inventur
Buchinventur
Vom Inventar zur Bilanz
Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanzaufstellung.
Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur: ein lückenloses Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen und Werten. Nach Paragraph 240 HGB muss es zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende jedes Geschäftsjahres aufgestellt werden.
Die Bilanz ist die komprimierte Form des Inventars. Während das Inventar jeden einzelnen Gegenstand auflisten kann, fasst die Bilanz die Posten nach dem Gliederungsschema des Paragraph 266 HGB zusammen.
Inventurdifferenzen – also Abweichungen zwischen Buch- und Ist-Bestand – müssen erfasst und gebucht werden. Sie können auf Diebstahl, Verderb, Zählerfehler oder Buchungsfehler hinweisen und müssen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.
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