Inventur – Lexikon

Inventur und Inventar: Stichtagsinventur, permanente Inventur und Bedeutung für die Bilanz.

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Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Sie dient als Grundlage für das Inventar und damit für die Bilanz. Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, eine Inventur durchzuführen.

Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventar?

Die Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen). Das Inventar ist das Ergebnis – ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen- und Wertangaben.

Es gibt drei Verfahren: Stichtagsinventur (zum Bilanzstichtag), zeitnahe Inventur (innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Stichtag), verlegte Inventur (innerhalb von 3 Monaten vor/nach dem Stichtag) und permanente Inventur (laufende Bestandsführung mit Stichproben).

Die Stichtagsinventur findet am Bilanzstichtag statt (meist 31.12.). Die zeitnahe Inventur kann bis zu 10 Tage davor oder danach erfolgen. Die verlegte Inventur ist innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag möglich.

Bei der permanenten Inventur wird der Bestand laufend durch ein Lagerbuchführungssystem erfasst. Eine körperliche Bestandsaufnahme muss mindestens einmal im Geschäftsjahr stattfinden, aber nicht am Stichtag. Voraussetzung ist ein ordnungsmäßiges Bestandsverzeichnis.

Inventur – Stichtagsinventur, permanente Inventur und Inventar nach HGB

Inventur nach HGB: Stichtagsinventur, permanente Inventur, verlegte Inventur. Definition, Verfahren, Pflichten und Zusammenhang mit dem Jahresabschluss.