Lexikon: Inventur

Inventur – Stichtagsinventur, permanente Inventur und Inventar nach HGB

Die Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Sie bildet die Grundlage für eine korrekte Bilanz. Hier erfahren Sie, welche Verfahren es gibt, wann die Inventur stattfinden muss und was dabei zu beachten ist.

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Inventurverfahren im Überblick

Das HGB lässt verschiedene Verfahren für die Bestandsaufnahme zu.

Stichtagsinventur

Körperliche Bestandsaufnahme am Bilanzstichtag. Das klassische Verfahren – alle Bestände werden an einem Tag gezählt, gemessen oder gewogen.

Zeitnahe Inventur

Bestandsaufnahme innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag. Bestandsveränderungen in diesem Zeitraum müssen wertmäßig fortgeschrieben werden.

Verlegte Inventur

Bestandsaufnahme bis zu 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Stichtag (§ 241 Abs. 3 HGB). Wertmäßige Fortschreibung auf den Stichtag erforderlich.

Permanente Inventur

Laufende Bestandsführung mit Lagerbuchführungssystem. Einmal jährlich körperliche Stichprobe. Erlaubt zeitliche Flexibilität bei der Zählung.

Körperliche Inventur

Zählen, messen, wiegen aller physischen Bestände: Waren, Roh-/Hilfs-/Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Anlagevermögen.

Buchinventur

Für nicht körperlich zählbare Posten: Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben, Rückstellungen. Abstimmung der Salden mit Belegen und Kontoauszügen.

Vom Inventar zur Bilanz

Das Inventar bildet die Grundlage für die Bilanzaufstellung.

Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur: ein lückenloses Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen und Werten. Nach Paragraph 240 HGB muss es zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende jedes Geschäftsjahres aufgestellt werden.

Die Bilanz ist die komprimierte Form des Inventars. Während das Inventar jeden einzelnen Gegenstand auflisten kann, fasst die Bilanz die Posten nach dem Gliederungsschema des Paragraph 266 HGB zusammen.

Inventurdifferenzen – also Abweichungen zwischen Buch- und Ist-Bestand – müssen erfasst und gebucht werden. Sie können auf Diebstahl, Verderb, Zählerfehler oder Buchungsfehler hinweisen und müssen im Jahresabschluss berücksichtigt werden.

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Häufige Fragen

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Die Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Sie dient als Grundlage für das Inventar und damit für die Bilanz. Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, eine Inventur durchzuführen.

Die Inventur ist der Vorgang der Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen). Das Inventar ist das Ergebnis – ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Mengen- und Wertangaben.

Es gibt drei Verfahren: Stichtagsinventur (zum Bilanzstichtag), zeitnahe Inventur (innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Stichtag), verlegte Inventur (innerhalb von 3 Monaten vor/nach dem Stichtag) und permanente Inventur (laufende Bestandsführung mit Stichproben).

Die Stichtagsinventur findet am Bilanzstichtag statt (meist 31.12.). Die zeitnahe Inventur kann bis zu 10 Tage davor oder danach erfolgen. Die verlegte Inventur ist innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag möglich.

Bei der permanenten Inventur wird der Bestand laufend durch ein Lagerbuchführungssystem erfasst. Eine körperliche Bestandsaufnahme muss mindestens einmal im Geschäftsjahr stattfinden, aber nicht am Stichtag. Voraussetzung ist ein ordnungsmäßiges Bestandsverzeichnis.

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