Fristen und Pflichten rund um den Bilanzstichtag
Der Bilanzstichtag löst eine Reihe von Fristen und Pflichten aus.
Bilanzstichtag
Aufstellungsfrist
Offenlegungsfrist
Inventur
Wertaufhellung
Stichtagsprinzip
Wertaufhellung vs. Wertbegründung
Nicht alle Ereignisse nach dem Stichtag sind bilanzrelevant.
Das Stichtagsprinzip besagt: Die Bilanz zeigt die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Allerdings werden die Verhältnisse am Stichtag erst später endgültig bekannt – hier greift die Wertaufhellungstheorie.
Wertaufhellende Ereignisse betreffen Verhältnisse, die am Stichtag schon bestanden. Beispiel: Im Februar wird bekannt, dass ein Kunde, der am 31.12. schon zahlungsunfähig war, Insolvenz anmeldet. Die Forderung muss in der Bilanz wertberichtigt werden.
Wertbegründende Ereignisse schaffen neue Verhältnisse nach dem Stichtag. Beispiel: Ein Brand im Januar zerstört ein Lager. Das wird nicht in der Bilanz zum 31.12. berücksichtigt, aber im Anhang als wesentliches Ereignis nach dem Stichtag angegeben.
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