Wirtschaftsjahr und Geschaeftsjahr

Kalenderjahr, abweichendes Wirtschaftsjahr und Rumpfgeschaeftsjahr — die Regeln nach Paragraph 240 HGB und Paragraph 4a EStG.

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Was ist der Unterschied zwischen Geschaeftsjahr und Wirtschaftsjahr?

Inhaltlich dasselbe aus zwei Rechtsgebieten: Das Handelsrecht spricht vom Geschaeftsjahr (Paragraph 240 Abs. 2 HGB), das Steuerrecht vom Wirtschaftsjahr (Paragraph 4a EStG). Beide bezeichnen den Zeitraum, fuer den Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung aufgestellt werden, und duerfen zwoelf Monate nicht ueberschreiten.

Nein. Das Geschaeftsjahr kann vom Kalenderjahr abweichen — etwa vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Bei Kapitalgesellschaften wird es im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung festgelegt. Die grosse Mehrheit der Unternehmen waehlt aus praktischen Gruenden das Kalenderjahr.

Ein verkuerztes Geschaeftsjahr mit weniger als zwoelf Monaten. Es entsteht typischerweise bei der Gruendung (vom Gruendungsdatum bis zum ersten Abschlussstichtag), bei der Umstellung des Geschaeftsjahres und bei Liquidation. Ein Rumpfgeschaeftsjahr ist ein vollwertiges Geschaeftsjahr mit eigener Bilanz, GuV und Offenlegungspflicht.

Braucht ein abweichendes Wirtschaftsjahr die Zustimmung des Finanzamts?

Die Umstellung eines Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt wirksam (Paragraph 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, Paragraph 7 Abs. 4 KStG). Bei der Gruendung kann das abweichende Wirtschaftsjahr dagegen frei gewaehlt werden.

In welchem Jahr wird der Gewinn eines abweichenden Wirtschaftsjahres versteuert?

Bei Gewerbetreibenden gilt der Gewinn als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet (Paragraph 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ein Wirtschaftsjahr Juli 2025 bis Juni 2026 wird also vollstaendig im Veranlagungszeitraum 2026 erfasst.