Pflichtangaben im Anhang
Die wichtigsten Pflichtangaben nach § 284-288 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, z.B. Abschreibungsmethoden, Bewertung von Vorräten und Rückstellungen.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Aufgliederung und Erläuterung wesentlicher Bilanzposten, insbesondere Anlagevermögen (Anlagespiegel), Forderungen und Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse
Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen.
Sonstige Pflichtangaben
Zahl der Mitarbeiter, Bezüge der Geschäftsführung, Angaben zu verbundenen Unternehmen und zum Abschlussprüfer.
Anhang nach Größenklassen
Die Anforderungen an den Anhang variieren je nach Größenklasse.
Kleinstkapitalgesellschaft
Kein Anhang erforderlich, wenn bestimmte Angaben (Haftungsverhältnisse, Vorschüsse) unter der Bilanz gemacht werden.
Kleine Kapitalgesellschaft
Verkürzter Anhang. Zahlreiche Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB, z.B. keine Umsatzerlos-Aufgliederung.
Mittel/Groß
Vollständiger Anhang mit allen Pflichtangaben. Mittelgroße haben einzelne Erleichterungen nach § 288 Abs. 2 HGB.
Weiterführende Seiten
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