Anhang zum Jahresabschluss nach HGB
Der Anhang erläutert und ergänzt Bilanz und GuV mit Pflichtangaben zu Bilanzierungsmethoden, Erläuterungen einzelner Posten und sonstigen Angaben.
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Der Anhang ist der dritte Bestandteil des Jahresabschlusses neben Bilanz und GuV. Er erläutert und ergänzt die Zahlen aus Bilanz und GuV durch zusätzliche Angaben. Rechtsgrundlage: § 284-288 HGB.
Zu den Pflichtangaben gehören u.a.: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanz- und GuV-Posten, Angaben zu Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen sowie Angaben zu Mitarbeitern und Geschäftsführung.
Nein. Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Anhangpflicht befreit, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Ab der kleinen Kapitalgesellschaft ist der Anhang Pflicht.
Das hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften haben deutlich weniger Pflichtangaben als mittelgroße oder große. Die §§ 288 HGB definieren die Erleichterungen.
Ja. Jahresabschluss.io erstellt einen vollständigen Anhang-Entwurf auf Basis Ihrer Finanzdaten und eines strukturierten Fragebogens. Sie prüfen und passen den Entwurf an.
Was ist der Anhang? Pflichtangaben nach § 284-288 HGB, Größenklassen-Erleichterungen und KI-gestützte Erstellung.
Der Anhang zum Jahresabschluss: Pflichtangaben nach § 284-288 HGB, Erleichterungen nach Größenklasse und automatische Erstellung mit KI.
Anhang zum Jahresabschluss - Pflichtangaben nach § 284-288 HGB
Der Anhang erläutert und ergänzt die Zahlen aus Bilanz und GuV. Er ist für alle Kapitalgesellschaften ab der kleinen Größenklasse Pflicht. Hier erfahren Sie, welche Angaben der Anhang enthalten muss und wie KI die Erstellung vereinfacht.