Lexikon: Lagebericht

Lagebericht nach § 289 HGB - Pflichten, Inhalte und KI-Erstellung

Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflicht. Hier erfahren Sie alles zu Inhalten und Erstellung.

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Pflichtinhalte des Lageberichts

§ 289 HGB schreibt folgende Mindestinhalte vor.

Geschäftsverlauf und Lage

Darstellung des Geschäftsverlaufs mit wesentlichen Ereignissen sowie der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft.

Risiken und Chancen

Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung. Bei großen Gesellschaften auch das Risikomanagementsystem.

Prognose

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken. Mindestens qualitative Aussagen zur Ertrags- und Umsatzentwicklung.

Nichtfinanzielle Angaben

Große Kapitalgesellschaften müssen nach § 289b HGB zusätzlich über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange berichten.

Lagebericht nach Größenklassen

Nicht jede Kapitalgesellschaft muss einen Lagebericht erstellen.

Kleinst/Klein

Befreit von der Lageberichtspflicht. Keine Erstellung erforderlich (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Mittelgroß

Lageberichtspflicht, aber mit Erleichterungen. Keine nichtfinanziellen Angaben, vereinfachte Risikobericht-Anforderungen.

Groß

Vollständiger Lagebericht mit allen Pflichtangaben inklusive nichtfinanzieller Erklärung nach § 289b HGB.

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Häufige Fragen

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Der Lagebericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Rechnungslegung neben dem Jahresabschluss. Er beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und die voraussichtliche Entwicklung. Rechtsgrundlage: § 289 HGB.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung darstellen. Große Gesellschaften müssen zusätzlich ein Risikomanagementsystem beschreiben.

Der Anhang erläutert die Zahlen des Jahresabschlusses. Der Lagebericht ist zukunftsorientiert und beschreibt Geschäftsverlauf, Risiken und Prognosen. Beide sind eigenständige Dokumente.

Ja. Jahresabschluss.io erstellt einen Lagebericht-Entwurf nach § 289 HGB auf Basis Ihrer Finanzdaten. Er enthält Geschäftsverlauf, Ertrags-/Finanz-/Vermögenslage, Risiken und Prognose.

Lagebericht mit KI erstellen lassen

Die KI erstellt einen Lagebericht-Entwurf nach § 289 HGB auf Basis Ihrer Finanzdaten. Geschäftsverlauf, Prognose und Risiken automatisch formuliert.