Lagebericht nach HGB

Der Lagebericht beschreibt Geschäftsverlauf, Lage, Risiken und voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft. Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften.

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Der Lagebericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Rechnungslegung neben dem Jahresabschluss. Er beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und die voraussichtliche Entwicklung. Rechtsgrundlage: § 289 HGB.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet. Kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sind befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Der Lagebericht muss den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft, Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie die voraussichtliche Entwicklung darstellen. Große Gesellschaften müssen zusätzlich ein Risikomanagementsystem beschreiben.

Was ist der Unterschied zwischen Lagebericht und Anhang?

Der Anhang erläutert die Zahlen des Jahresabschlusses. Der Lagebericht ist zukunftsorientiert und beschreibt Geschäftsverlauf, Risiken und Prognosen. Beide sind eigenständige Dokumente.

Ja. Jahresabschluss.io erstellt einen Lagebericht-Entwurf nach § 289 HGB auf Basis Ihrer Finanzdaten. Er enthält Geschäftsverlauf, Ertrags-/Finanz-/Vermögenslage, Risiken und Prognose.

Lagebericht: Pflichten nach § 289 HGB und KI-Erstellung

Was ist der Lagebericht? Pflichtinhalte nach § 289 HGB, wer ihn erstellen muss und wie KI die Erstellung beschleunigt.

Der Lagebericht nach § 289 HGB: Pflichtinhalte, wer ihn erstellen muss und wie KI-Software die Erstellung beschleunigt.

Lagebericht nach § 289 HGB - Pflichten, Inhalte und KI-Erstellung

Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die wirtschaftliche Lage und die voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Pflicht. Hier erfahren Sie alles zu Inhalten und Erstellung.