Offenlegungspflicht nach HGB
Kapitalgesellschaften muessen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Frist: 12 Monate. Ordnungsgeld: 2.500–25.000 EUR.
Kapitalgesellschaften muessen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Frist: 12 Monate. Ordnungsgeld: 2.500–25.000 EUR.