Bilanz nach HGB
Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zum Stichtag gegenüber. Gliederung nach § 266 HGB.
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Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB.
Die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB festgelegt. Aktiva gliedern sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Passiva in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
Alle Kaufleute nach HGB, insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) mit über 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn.
Die Bilanzgleichung besagt, dass die Summe aller Vermögenswerte (Aktiva) immer gleich der Summe aus Eigenkapital und Schulden (Passiva) sein muss. Dies ist ein grundlegendes Prinzip der doppelten Buchführung.
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