Lexikon: Bilanz

Bilanz - Definition, HGB-Gliederung und Erstellung mit Software

Die Bilanz ist das Herzstück des Jahresabschlusses. Sie stellt Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens gegenüber. Hier erfahren Sie, wie die Bilanz nach § 266 HGB gegliedert ist und wie Sie sie mit Software erstellen.

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Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz für Kapitalgesellschaften folgt einer festen Gliederung.

Aktiva: Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Langfristig gebundenes Vermögen, das dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient.

Aktiva: Umlaufvermögen

Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel. Kurzfristig umsetzbares Vermögen, das im Geschäftszyklus verbraucht wird.

Passiva: Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn/-verlust. Die Mittel der Gesellschafter.

Passiva: Fremdkapital

Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Schulden gegenüber Dritten, gegliedert nach Fristigkeit.

Bilanz nach Größenklassen

Der Detailgrad der Bilanz hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab.

Kleinstkapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz mit wenigen Positionen. Nur Hauptposten ohne Untergliederung erforderlich (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Kleine Kapitalgesellschaft

Verkürzte Bilanz: Nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Mittel/Groß

Vollständige Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit allen Unterpositionen.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB.

Die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften ist in § 266 HGB festgelegt. Aktiva gliedern sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Passiva in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Alle Kaufleute nach HGB, insbesondere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) mit über 800.000 EUR Umsatz oder 80.000 EUR Gewinn.

Die Bilanzgleichung besagt, dass die Summe aller Vermögenswerte (Aktiva) immer gleich der Summe aus Eigenkapital und Schulden (Passiva) sein muss. Dies ist ein grundlegendes Prinzip der doppelten Buchführung.

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