Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB
Die Bilanz für Kapitalgesellschaften folgt einer festen Gliederung.
Aktiva: Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen. Langfristig gebundenes Vermögen, das dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dient.
Aktiva: Umlaufvermögen
Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel. Kurzfristig umsetzbares Vermögen, das im Geschäftszyklus verbraucht wird.
Passiva: Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn/-verlust. Die Mittel der Gesellschafter.
Passiva: Fremdkapital
Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Schulden gegenüber Dritten, gegliedert nach Fristigkeit.
Bilanz nach Größenklassen
Der Detailgrad der Bilanz hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab.
Kleinstkapitalgesellschaft
Verkürzte Bilanz mit wenigen Positionen. Nur Hauptposten ohne Untergliederung erforderlich (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Kleine Kapitalgesellschaft
Verkürzte Bilanz: Nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).
Mittel/Groß
Vollständige Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit allen Unterpositionen.
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