Zurechnung und Vertragstypen im Überblick
Wirtschaftliches Eigentum entscheidet, wer den Leasinggegenstand bilanziert.
Wirtschaftliches Eigentum
Zurechnung nach § 39 AO
Operating-Leasing
Finanzierungsleasing
Leasing-Erlasse
Anhangangabe
Wirtschaftliche Zurechnung statt formalem Eigentum
Paragraph 246 HGB und Paragraph 39 AO stellen auf die tatsächliche Herrschaft ab.
Nach dem Vollständigkeitsgebot sind Vermögensgegenstände in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Gegenstand jedoch nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen (Paragraph 246 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB). Steuerlich führt Paragraph 39 Abs. 2 Nr. 1 AO denselben Gedanken aus: Übt ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft so aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung wirtschaftlich ausschließen kann, ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen.
Für die Praxis heißt das: Nicht der Vertragsname entscheidet, sondern die tatsächliche Ausgestaltung. Trägt der Leasingnehmer wirtschaftlich Chancen und Risiken des Gegenstands über dessen Nutzungsdauer, ist er wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert ihn. Bleiben Chancen und Risiken beim Leasinggeber, liegt ein mietähnliches Verhältnis vor.
Leasing-Erlasse und die Buchung in der Praxis
Die Verwaltungsauffassung konkretisiert die Zurechnung anhand der Vertragsgestaltung.
Die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung ordnen die Zurechnung nach der Vertragsart und der Ausgestaltung von Grundmietzeit, betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie Kauf- oder Verlängerungsoptionen. Sie sind Verwaltungsauffassung und binden die Gerichte nicht; die konkrete Einordnung ist stets eine Einzelfallprüfung des jeweiligen Vertrags. Auf die Wiedergabe einzelner Prozentgrenzen wird hier bewusst verzichtet, weil sie je nach Vertragsart und Fassung variieren.
Im Regelfall des Operating-Leasings erscheint der Gegenstand nicht in der Bilanz des Leasingnehmers; die Raten laufen als Mietaufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung und werden über Rechnungsabgrenzungsposten periodengerecht verteilt. Jahresabschluss.io verbucht die Leasingraten aus der Saldenliste und weist mehrjährige Leasingverpflichtungen als sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang aus.
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Weiterführende Seiten
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