Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB
Anschaffungspreis, Nebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten und Preisminderungen — die Basis jeder Abschreibung.
Anschaffungspreis, Nebenkosten, nachträgliche Anschaffungskosten und Preisminderungen — die Basis jeder Abschreibung.