Aufbau & Gliederung · § 289 HGB / DRS 20

Lagebericht – Aufbau, Gliederung und Bestandteile

Das HGB schreibt die Pflichtinhalte des Lageberichts vor, DRS 20 liefert die anerkannte Struktur. Diese Seite zeigt eine bewährte Gliederung, an der sich Wirtschaftsprüfer orientieren – als Orientierung für Ihren eigenen Lagebericht.

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Eine bewährte Gliederung des Lageberichts

Diese Struktur folgt DRS 20 und deckt die Pflichtinhalte des § 289 HGB ab. Nicht jede Position ist für jedes Unternehmen einschlägig:

1

1. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell, Ziele und Strategie, Steuerungssystem – der Rahmen, in dem die Zahlen zu lesen sind (DRS 20.36 ff.).

2

2. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen, Geschäftsverlauf sowie Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage mit Leistungsindikatoren (DRS 20.59 ff.).

3

3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Zusammenfassende Beurteilung der Lage durch die gesetzlichen Vertreter (DRS 20.98 ff.).

4

4. Prognosebericht

Voraussichtliche Entwicklung mit Prognosezeitraum und Annahmen (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB, DRS 20.118 ff.).

5

5. Chancen- und Risikobericht

Wesentliche Chancen und Risiken, nach Bedeutung gewichtet, inklusive Aussage zur Bestandsgefährdung (DRS 20.146 ff.).

6

6. Ergänzende Pflichtangaben

Je nach Einschlägigkeit: Finanzinstrumente, Forschung und Entwicklung, Zweigniederlassungen, internes Kontrollsystem, übernahmerechtliche Angaben, Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 Abs. 2–4, §§ 289a, 289f HGB).

Pflichtstruktur vs. einschlägige Angaben

Manche Bausteine sind immer enthalten, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen:

Immer enthalten

Grundlagen, Wirtschaftsbericht mit Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, Gesamtaussage sowie Prognose-, Chancen- und Risikobericht.

Nur wenn einschlägig

Finanzinstrumente (§ 289 Abs. 2 Nr. 1), Forschung und Entwicklung (Nr. 2), Zweigniederlassungen (Nr. 3), internes Kontrollsystem (Abs. 4).

Größen- und rechtsformabhängig

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren nur bei großen Kapitalgesellschaften; übernahmerechtliche Angaben nur bei börsennotierten Gesellschaften (§ 289a HGB).

Erklärung zur Unternehmensführung

§ 289f HGB – bei kapitalmarktorientierten oder mitbestimmten Gesellschaften; oft als abgesetzter Teil des Lageberichts.

Wie Jahresabschluss.io die Gliederung anlegt

Die Software erzeugt die passende Struktur, bevor eine Zeile Text entsteht.

Automatisches Gerüst

Die Abschnitte werden aus Größenklasse und Rechtsform abgeleitet – nicht einschlägige Positionen erscheinen gar nicht erst.

Abschnitt für Abschnitt

Jeder Abschnitt wird einzeln generiert, geprüft und freigegeben – so bleibt die Gliederung sauber und vollständig.

Vollständigkeit im Blick

Ein Prüfbericht zeigt, welche Pflichtabschnitte noch offen sind, und markiert Lücken mit [BITTE ERGÄNZEN].

Lagebericht mit klarer Struktur erstellen

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Weiterführende Seiten

Zur Umsetzung führt die Lagebericht-Erstellung. Die einzelnen Bausteine erklären Wirtschaftsbericht, Prognosebericht, Risiko- und Chancenbericht und DRS 20. Zur Vollständigkeit dient die Lagebericht-Checkliste.

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Ein Lagebericht folgt in der Praxis der Struktur von DRS 20: Grundlagen des Unternehmens, Wirtschaftsbericht (Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage), Prognose-, Chancen- und Risikobericht sowie – je nach Einschlägigkeit – Angaben zu Finanzinstrumenten, internem Kontrollsystem und übernahmerechtlichen Angaben.

Das HGB gibt in § 289 die Pflichtinhalte vor, aber keine starre Gliederung. DRS 20 liefert die anerkannte Struktur, an der sich Wirtschaftsprüfer orientieren. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben enthalten und klar zugeordnet sind.

Der Anhang erläutert einzelne Posten von Bilanz und GuV. Der Lagebericht ist ein eigenständiges Dokument, das die wirtschaftliche Lage analysiert und nach vorne blickt. Beide sind getrennt aufzustellen; nur der Lagebericht enthält Prognose- und Risikoaussagen.

Nein – einschlägig ist, was auf das Unternehmen zutrifft. Angaben zu Zweigniederlassungen, Forschung und Entwicklung oder übernahmerechtliche Angaben erscheinen nur, wenn sie relevant sind. Jahresabschluss.io blendet nicht einschlägige Abschnitte automatisch aus.

Lagebericht mit klarer Struktur erstellen

Jahresabschluss.io legt die passende Gliederung automatisch an – abgestimmt auf Größenklasse und Rechtsform.