Wer ist lageberichtspflichtig – und wer nicht?
Die Pflicht folgt der Größenklasse nach § 267 HGB.
Große Kapitalgesellschaften
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften
Unsicher, in welche Klasse Sie fallen? Der Größenklassen-Rechner ordnet Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl nach § 267 HGB ein. Grundlagen dazu auf der Seite Größenklassen nach HGB.
Besondere Pflichten kapitalmarktorientierter Gesellschaften
Börsennotierte und kapitalmarktorientierte Gesellschaften berichten zusätzlich.
Übernahmerechtliche Angaben (§ 289a HGB)
Kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften machen zusätzliche Angaben zur Zusammensetzung des Kapitals und zu Kontrollwechselklauseln.
Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)
Börsennotierte Gesellschaften und bestimmte große Gesellschaften nehmen die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht auf.
Bilanzeid (§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)
Bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften versichern die gesetzlichen Vertreter die Richtigkeit des Berichts (Bilanzeid).
Fristen und Folgen
Aufstellung, Prüfung und Offenlegung – und was bei Versäumnissen droht.
Aufstellung
Prüfung
Offenlegung
Die konkreten Termine für Ihr Geschäftsjahr zeigt der Fristenrechner.
Lageberichtspflichtig? Wir erstellen ihn für Sie
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Weiterführende Seiten
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