Wer eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben muss
Die Pflicht trifft nur einen eng abgegrenzten Kreis – § 289b Abs. 1 HGB.
Große Kapitalgesellschaft
Kapitalmarktorientiert
Mehr als 500 Beschäftigte
Alle drei Kriterien müssen zusammen erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, besteht keine NFE-Pflicht – eine freiwillige Berichterstattung, etwa nach dem VSME-Standard, bleibt möglich.
Die fünf Belange nach § 289c HGB
Zu jedem Belang sind Konzepte, Ergebnisse, wesentliche Risiken und Leistungsindikatoren darzustellen.
Umweltbelange
Arbeitnehmerbelange
Sozialbelange
Achtung der Menschenrechte
Korruption und Bestechung
Comply or explain
NFE, CSRD und VSME – was zu wem passt
Je nach Größe und Pflichtenlage stehen unterschiedliche Berichtsformate zur Verfügung.
Nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht
Für den Pflichtkreis nach § 289b HGB: als Teil des Lageberichts oder als gesonderter Bericht. Der Lagebericht-Prozess von Jahresabschluss.io führt durch die Belange.
CSRD-Bericht nach ESRS
Die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD und den ESRS – im dedizierten CSRD-Modul.
Freiwilliger Bericht nach VSME
Für kleinere und mittlere Unternehmen, die freiwillig oder auf Anforderung aus der Lieferkette berichten – schlank nach dem VSME-Standard.
Nichtfinanzielle Berichterstattung strukturiert angehen
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Weiterführende Seiten
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