Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Aktive und passive RAP nach HGB: Periodenabgrenzung richtig bilanzieren.
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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Sie stellen sicher, dass Aufwendungen und Ertraege dem Geschaeftsjahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehoeren (Paragraph 250 HGB).
Was ist der Unterschied zwischen aktiven und passiven RAP?
Aktive RAP (ARAP) sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand fuer eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z. B. vorausbezahlte Miete). Passive RAP (PRAP) sind Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag fuer eine bestimmte Zeit danach darstellen (z. B. voraus erhaltene Mieteinnahmen).
Ein RAP muss gebildet werden, wenn eine Zahlung (Ausgabe oder Einnahme) vor dem Bilanzstichtag erfolgt und der zugehoerige Aufwand bzw. Ertrag ganz oder teilweise in eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag faellt. Es muessen drei Voraussetzungen erfuellt sein: Zahlung vor dem Stichtag, wirtschaftliche Zugehoerigkeit nach dem Stichtag, bestimmte Zeit nach dem Stichtag.
RAP werden im Folgejahr erfolgswirksam aufgeloest. Der aktive RAP wird zum Aufwand, der passive RAP wird zum Ertrag. Bei mehrjaehrigen RAP erfolgt die Aufloesung anteilig in jedem Jahr.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Aktivseite der Bilanz (nach dem Umlaufvermoegen). Passive Rechnungsabgrenzungsposten stehen auf der Passivseite (nach den Verbindlichkeiten).
Rechnungsabgrenzungsposten – aktive und passive RAP nach HGB
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) nach HGB Paragraph 250: Aktive und passive RAP, Periodenabgrenzung, Beispiele und korrekte Bilanzierung.