Latente Steuern in der Bilanz

Latente Steuern nach § 274 HGB: Aktive und passive latente Steuern, Berechnung und Bilanzierung.

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Latente Steuern entstehen durch temporäre Differenzen zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Sie bilden künftige Steuerbe- oder -entlastungen ab, die sich aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen aktiven und passiven latenten Steuern?

Aktive latente Steuern repräsentieren künftige Steuerentlastungen (z. B. wenn ein Vermögenswert in der Handelsbilanz niedriger bewertet ist als in der Steuerbilanz). Passive latente Steuern stehen für künftige Steuerbelastungen (umgekehrter Fall).

Wann besteht eine Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern?

Nach Paragraph 274 HGB besteht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eine Ansatzpflicht für passive latente Steuern. Für aktive latente Steuern besteht ein Wahlrecht. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Bilanzierung befreit.

Welcher Steuersatz wird für die Berechnung latenter Steuern verwendet?

Es wird der unternehmensindividuelle Steuersatz herangezogen, der zum Zeitpunkt der Umkehrung der Differenzen voraussichtlich gelten wird. In der Praxis wird häufig der aktuelle kombinierte Ertragsteuersatz (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) verwendet.

Im Anhang sind die zugrunde liegenden temporären Differenzen, der angewandte Steuersatz und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr darzustellen. Auch die Ausschüttungssperre für aktivierte latente Steuern ist zu erläutern.

Latente Steuern in der Bilanz – aktive und passive latente Steuern nach Paragraph 274 HGB