Kapitalflussrechnung

Kapitalflussrechnung erstellen – Cashflow-Rechnung nach HGB

Die Kapitalflussrechnung erklärt, woher die flüssigen Mittel eines Geschäftsjahres kamen und wohin sie geflossen sind. Ob Ihre Gesellschaft eine aufstellen muss, entscheidet nicht die Größenklasse, sondern § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB.

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Wer sie aufstellen muss

Nicht die Größenklasse entscheidet, sondern Kapitalmarktorientierung und Konzernabschlusspflicht.

Aufzustellen ist sie nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB von „einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist“ – zusammen mit einem Eigenkapitalspiegel, beide bilden mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang „eine Einheit“. Beides muss vorliegen: Kapitalmarktorientierung nach § 264d HGB und keine Konzernabschlusspflicht. Eine große GmbH ohne Kapitalmarktbezug braucht keine – die Faustregel „ab groß Pflicht“ steht in keiner Norm.

FallKapitalflussrechnungNorm
GmbH oder UG ohne Kapitalmarktbezugkeine Pflicht§ 264 Abs. 1 Satz 2
kapitalmarktorientiert, kein KonzernabschlussPflicht, mit Eigenkapitalspiegel§ 264 Abs. 1 Satz 2, § 264d
Mutterunternehmen mit KonzernabschlussPflicht im Konzernabschluss§ 297 Abs. 1 Satz 1
Mutter unter den Größenmerkmalenkeine, kein Konzernabschluss§ 293 Abs. 1
kapitalmarktorientierte MutterBefreiung ausgeschlossen§ 293 Abs. 5

„Einheit“ heißt: Die Rechnung ist Teil des Jahresabschlusses, wird mitgeprüft (§ 316 Abs. 1 HGB) und mit offengelegt (§ 325 Abs. 1 HGB). Und weil eine Gesellschaft im Sinn des § 264d HGB nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB stets als große gilt, bleibt es bei drei Monaten Aufstellungsfrist (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Der Finanzmittelfonds

Erklärt wird die Veränderung eines definierten Bestands – nicht irgendeiner Liquiditätsgröße.

Hinein gehören nach DRS 21.33 nur zwei Gruppen: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Was darunter fällt, sagt die Definition in DRS 21.9 – Zahlungsmittel sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen, Zahlungsmitteläquivalente als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die nur eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben dürfen, gemessen im Erwerbszeitpunkt, nicht am Abschlussstichtag.

Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten der Liquiditätsdisposition sind nach DRS 21.34 einzubeziehen und offen abzusetzen: Der ausgenutzte Kontokorrent verschwindet nicht in einer Nettozahl.

Die drei Tätigkeitsbereiche

Getrennt darzustellen sind laufende Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit (DRS 21.15).

Laufende Geschäftstätigkeit

Der Auffangbereich: erlöserzielende Tätigkeiten und alles, was den anderen beiden Bereichen nicht zuzuordnen ist. Lieferantenverbindlichkeiten bleiben hier – sie sind keine Finanzschulden.

Investitionstätigkeit

Zu- und Abflüsse aus dem Anlagevermögen. Hierher gehören auch erhaltene Zinsen und Dividenden (DRS 21.44) – fest zugeordnet, ohne Wahlrecht.

Finanzierungstätigkeit

Finanzschulden sind nur Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen und anderen Geldgebern sowie Anleihen. Gezahlte Zinsen stehen hier (DRS 21.48).

Zwei Zuordnungen misslingen regelmäßig: die Abgrenzung der Finanzschulden und die Behandlung der Zinsen. Die Summe der drei Cashflows entspricht der Fondsveränderung außerdem nur, soweit sie nicht auf Wechselkurs-, Konsolidierungskreis- oder Bewertungsänderungen beruht (DRS 21.35 bis 21.37).

Kapitalflussrechnung im Jahresabschluss

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Indirekte Methode: nur der erste Block

Nur der laufende Bereich darf direkt oder indirekt dargestellt werden, Investitions- und Finanzierungstätigkeit immer direkt (DRS 21.24, 21.42, 21.47).

Kernzeilen der Mindestgliederung nach DRS 21.40:

1.Periodenergebnis
2. +/−Abschreibungen/Zuschreibungen auf Anlagevermögen
3. +/−Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4. +/−Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5. −/+Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen und anderer laufender Aktiva
6. +/−Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten und anderer laufender Passiva
7. −/+Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen
8. +/−Zinsaufwendungen/Zinserträge
9. −Sonstige Beteiligungserträge
10. +/−Ertragsteueraufwand/-ertrag
11. −/+Ertragsteuerzahlungen
12. =Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Zeile 8 und 9 rechnen Zins- und Beteiligungsergebnis heraus, weil die Zahlungen dazu in den anderen Bereichen stehen.

Welchen Rang DRS 21 wirklich hat

Empfehlung für den Einzelabschluss – Vermutungsregel nur für den Konzern.

Konzern: Vermutungsregel

DRS 21 regelt nach Textziffer 2 die Kapitalflussrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses. Die Vermutung, mit einem bekannt gemachten Standard die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einzuhalten, ist auf die Konzernrechnungslegung beschränkt – und steht heute in § 342q Abs. 2 HGB, nicht mehr in § 342 Abs. 2 HGB, wie ältere Quellen zitieren; dort steht inzwischen der Ertragsteuerinformationsbericht.

Einzelabschluss: Empfehlung

Für den Einzelabschluss sagt Textziffer 6: Kapitalmarktorientierten Unternehmen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB „wird empfohlen, diesen Standard zu beachten“. Auch die Vorjahresspalte ist deshalb nur empfohlen (DRS 21.22): § 265 Abs. 2 HGB verlangt Vorjahresbeträge nur „in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung“.

Typische Fehler

Die Pflicht wird an der Größenklasse festgemacht statt an § 264d HGB.

Die Drei-Monats-Grenze wird am Abschlussstichtag gemessen statt im Erwerbszeitpunkt.

Der Kontokorrent wird verrechnet, statt offen abgesetzt (DRS 21.34).

Zahlungsunwirksame Vorgänge werden mitgeschleppt: Finanzierungsleasing, Erwerb gegen Anteile, Umwandlung von Schulden in Eigenkapital (DRS 21.29 f.).

Die ergänzenden Angaben fehlen: Definition, Zusammensetzung, Überleitung, Verfügungsbeschränkungen (DRS 21.52 f.).

Wie Jahresabschluss.io unterstützt

Die Software erkennt an Rechtsform und Merkmalen, ob eine Kapitalflussrechnung zum Abschluss gehört, und baut die Staffel aus demselben Datenbestand wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der erste Jahresabschluss ist gratis. Für den Konzernabschluss steht die Konzern-Kapitalflussrechnung bereit, für den Einstieg die Vorlage.

Rechtsgrundlagen

§ 264 HGB, § 264d, § 265, § 267, § 293, § 297, § 316, § 325, § 342q HGB; Textziffern aus DRS 21 in geltender Fassung. Keine Beratung im Einzelfall.

Weiterführende Seiten

Eigenkapitalspiegel | Vorlage | Bilanz erstellen | GuV erstellen | Anhang | Größenklassen-Rechner | Konzern-Kapitalflussrechnung | Offenlegung | Lexikon

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Wegen der Größenklasse nicht. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verlangt sie von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB) ohne Konzernabschlusspflicht. Besteht diese, gehört die Rechnung nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB in den Konzernabschluss.

Nur beim Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (DRS 21.24); Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden immer direkt dargestellt (DRS 21.42, 21.47).

Nach DRS 21.33 nur Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente; letztere dürfen nach der Definition in DRS 21.9 nur eine Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten haben. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten der Liquiditätsdisposition sind einzubeziehen und offen abzusetzen (DRS 21.34).

DRS 21.6 spricht eine Empfehlung aus. Die Vermutung ordnungsmäßiger Buchführung nach § 342q Abs. 2 HGB gilt nur für die Konzernrechnungslegung – im Einzelabschluss ist DRS 21 fachlicher Maßstab, keine Vermutungsregel.

Ja. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB stellt fest, dass Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang „eine Einheit“ bilden. Als Teil des Jahresabschlusses wird die Rechnung damit mitgeprüft (§ 316 Abs. 1 HGB) und mit offengelegt (§ 325 Abs. 1 HGB).

Fest zugeordnet, ohne Wahlrecht: erhaltene Zinsen und Dividenden gehören zur Investitionstätigkeit (DRS 21.44), gezahlte Zinsen zur Finanzierungstätigkeit (DRS 21.48). Deshalb rechnet die indirekte Staffel Zins- und Beteiligungsergebnis im laufenden Bereich wieder heraus.

Verlangt wird sie nicht: § 265 Abs. 2 HGB fordert Vorjahresbeträge nur „in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung“. DRS 21.22 empfiehlt die Vorjahreszahlen – und weil sie den Aussagewert deutlich erhöhen, sollten sie in der Praxis stehen.

Kapitalflussrechnung im Jahresabschluss

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