Wer sie aufstellen muss
Nicht die Größenklasse entscheidet, sondern Kapitalmarktorientierung und Konzernabschlusspflicht.
Aufzustellen ist sie nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB von „einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaft, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist“ – zusammen mit einem Eigenkapitalspiegel, beide bilden mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang „eine Einheit“. Beides muss vorliegen: Kapitalmarktorientierung nach § 264d HGB und keine Konzernabschlusspflicht. Eine große GmbH ohne Kapitalmarktbezug braucht keine – die Faustregel „ab groß Pflicht“ steht in keiner Norm.
| Fall | Kapitalflussrechnung | Norm |
|---|---|---|
| GmbH oder UG ohne Kapitalmarktbezug | keine Pflicht | § 264 Abs. 1 Satz 2 |
| kapitalmarktorientiert, kein Konzernabschluss | Pflicht, mit Eigenkapitalspiegel | § 264 Abs. 1 Satz 2, § 264d |
| Mutterunternehmen mit Konzernabschluss | Pflicht im Konzernabschluss | § 297 Abs. 1 Satz 1 |
| Mutter unter den Größenmerkmalen | keine, kein Konzernabschluss | § 293 Abs. 1 |
| kapitalmarktorientierte Mutter | Befreiung ausgeschlossen | § 293 Abs. 5 |
„Einheit“ heißt: Die Rechnung ist Teil des Jahresabschlusses, wird mitgeprüft (§ 316 Abs. 1 HGB) und mit offengelegt (§ 325 Abs. 1 HGB). Und weil eine Gesellschaft im Sinn des § 264d HGB nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB stets als große gilt, bleibt es bei drei Monaten Aufstellungsfrist (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).
Der Finanzmittelfonds
Erklärt wird die Veränderung eines definierten Bestands – nicht irgendeiner Liquiditätsgröße.
Hinein gehören nach DRS 21.33 nur zwei Gruppen: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Was darunter fällt, sagt die Definition in DRS 21.9 – Zahlungsmittel sind Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen, Zahlungsmitteläquivalente als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die nur eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben dürfen, gemessen im Erwerbszeitpunkt, nicht am Abschlussstichtag.
Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten der Liquiditätsdisposition sind nach DRS 21.34 einzubeziehen und offen abzusetzen: Der ausgenutzte Kontokorrent verschwindet nicht in einer Nettozahl.
Die drei Tätigkeitsbereiche
Getrennt darzustellen sind laufende Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit (DRS 21.15).
Laufende Geschäftstätigkeit
Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
Zwei Zuordnungen misslingen regelmäßig: die Abgrenzung der Finanzschulden und die Behandlung der Zinsen. Die Summe der drei Cashflows entspricht der Fondsveränderung außerdem nur, soweit sie nicht auf Wechselkurs-, Konsolidierungskreis- oder Bewertungsänderungen beruht (DRS 21.35 bis 21.37).
Kapitalflussrechnung im Jahresabschluss
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Indirekte Methode: nur der erste Block
Nur der laufende Bereich darf direkt oder indirekt dargestellt werden, Investitions- und Finanzierungstätigkeit immer direkt (DRS 21.24, 21.42, 21.47).
Kernzeilen der Mindestgliederung nach DRS 21.40:
| 1. | Periodenergebnis |
| 2. +/− | Abschreibungen/Zuschreibungen auf Anlagevermögen |
| 3. +/− | Zunahme/Abnahme der Rückstellungen |
| 4. +/− | Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
| 5. −/+ | Zunahme/Abnahme der Vorräte, Forderungen und anderer laufender Aktiva |
| 6. +/− | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten und anderer laufender Passiva |
| 7. −/+ | Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen |
| 8. +/− | Zinsaufwendungen/Zinserträge |
| 9. − | Sonstige Beteiligungserträge |
| 10. +/− | Ertragsteueraufwand/-ertrag |
| 11. −/+ | Ertragsteuerzahlungen |
| 12. = | Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
Zeile 8 und 9 rechnen Zins- und Beteiligungsergebnis heraus, weil die Zahlungen dazu in den anderen Bereichen stehen.
Welchen Rang DRS 21 wirklich hat
Empfehlung für den Einzelabschluss – Vermutungsregel nur für den Konzern.
Konzern: Vermutungsregel
Einzelabschluss: Empfehlung
Typische Fehler
Die Pflicht wird an der Größenklasse festgemacht statt an § 264d HGB.
Die Drei-Monats-Grenze wird am Abschlussstichtag gemessen statt im Erwerbszeitpunkt.
Der Kontokorrent wird verrechnet, statt offen abgesetzt (DRS 21.34).
Zahlungsunwirksame Vorgänge werden mitgeschleppt: Finanzierungsleasing, Erwerb gegen Anteile, Umwandlung von Schulden in Eigenkapital (DRS 21.29 f.).
Die ergänzenden Angaben fehlen: Definition, Zusammensetzung, Überleitung, Verfügungsbeschränkungen (DRS 21.52 f.).
Wie Jahresabschluss.io unterstützt
Die Software erkennt an Rechtsform und Merkmalen, ob eine Kapitalflussrechnung zum Abschluss gehört, und baut die Staffel aus demselben Datenbestand wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der erste Jahresabschluss ist gratis. Für den Konzernabschluss steht die Konzern-Kapitalflussrechnung bereit, für den Einstieg die Vorlage.
Rechtsgrundlagen
§ 264 HGB, § 264d, § 265, § 267, § 293, § 297, § 316, § 325, § 342q HGB; Textziffern aus DRS 21 in geltender Fassung. Keine Beratung im Einzelfall.
Weiterführende Seiten
Eigenkapitalspiegel | Vorlage | Bilanz erstellen | GuV erstellen | Anhang | Größenklassen-Rechner | Konzern-Kapitalflussrechnung | Offenlegung | Lexikon