Aufbau nach DRS 21
Die drei Cashflow-Bereiche erklären die Veränderung des Finanzmittelfonds.
Laufende Geschäftstätigkeit
Investitionstätigkeit
Finanzierungstätigkeit
Wer die Kapitalflussrechnung aufstellen muss
Pflicht in zwei Fällen – sonst freiwillig zur Steuerung.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
Ohne Konzernabschluss verpflichtend als Teil des erweiterten Einzelabschlusses (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB), zusammen mit dem Eigenkapitalspiegel.
Konzernabschluss
In jedem Konzernabschluss verpflichtend (§ 297 Abs. 1 HGB) – das Konsolidierungsmodul erzeugt sie nach DRS 21.
Freiwillig zur Steuerung
Auch nicht verpflichtete Unternehmen nutzen die Cashflow-Rechnung zur Liquiditätssteuerung – dafür eignet sich das Finanzplanungsmodul.
Statt Vorlage: aus dem Abschluss ableiten
Die Kapitalflussrechnung verknüpft Bilanz, GuV und Anlagenbewegungen.
Automatisch im Konzernabschluss
Konsistent mit dem Abschluss
Liquiditätsplanung getrennt
Keine erfundenen Zahlen
Kapitalflussrechnung automatisch nach DRS 21
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
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