Kapitalflussrechnung Vorlage (DRS 21)
Kapitalflussrechnung-Vorlage nach DRS 21: Aufbau, wer sie aufstellen muss (§ 264, § 297 HGB) und automatische Erstellung im Konzernabschluss.
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Die Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel im Geschäftsjahr, gegliedert in Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Maßstab ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard DRS 21.
Verpflichtend ist sie für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB), sowie als Bestandteil jedes Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB). Andere Gesellschaften können sie freiwillig oder zu Steuerungszwecken erstellen.
Nach DRS 21 in drei Bereichen: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (meist indirekt aus dem Jahresergebnis abgeleitet), Cashflow aus der Investitionstätigkeit und Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Die Summe erklärt die Veränderung des Finanzmittelfonds.
Die Kapitalflussrechnung leitet sich aus Bilanz, GuV und Bewegungen des Anlagevermögens ab; eine Vorlage kann diese Verknüpfungen nicht herstellen. Für den Konzernabschluss erzeugt das Konsolidierungsmodul die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 automatisch aus den Abschlüssen der einbezogenen Gesellschaften.
Kapitalflussrechnung-Vorlage nach DRS 21: Aufbau, wer sie aufstellen muss (§ 264, § 297 HGB) und automatische Erstellung im Konzernabschluss.
Sie suchen eine Vorlage für die Kapitalflussrechnung? Die Cashflow-Rechnung zeigt Herkunft und Verwendung der Zahlungsmittel und folgt DRS 21. Hier sehen Sie den Aufbau in laufende, Investitions- und Finanzierungstätigkeit, wer sie aufstellen muss und warum sie sich aus dem Abschluss ableiten lässt, statt aus einer statischen Vorlage.