Kassenbuch führen

Kassenbuch führen: Barbelege GoBD-konform buchen, Festschreibung und Verfahrensdokumentation – integriert in die laufende Buchhaltung.

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Fachlicher Inhalt dieser Seite

Wer Bargeschäfte hat, muss seine Bareinnahmen und -ausgaben getrennt vom Bankkonto in einem Kassenbuch erfassen. Es dokumentiert lückenlos den Bestand und die Bewegungen der Barkasse — Grundlage für eine ordnungsgemäße Kassenführung.

Sie erfassen jede Bareinnahme und jede Barausgabe als Buchung mit Datum, Betrag, Gegenkonto und Umsatzsteuer. Daraus entsteht ein echter Buchungssatz nach SKR03 oder SKR04, und der Kassenbestand wird fortlaufend mitgeführt.

Die Kassenführung ist GoBD-orientiert: Buchungen lassen sich festschreiben und danach nur per Storno korrigieren, der Verlauf bleibt nachvollziehbar, und eine Verfahrensdokumentation beschreibt den Prozess. Bareinnahmen sind chronologisch und lückenlos zu erfassen.

Nein. Eine Barkasse kann physisch nicht weniger als null Euro enthalten — ein negativer Kassenbestand ist ein Hinweis auf einen Fehler. Die fortlaufende Bestandsführung macht solche Unstimmigkeiten sichtbar, bevor sie in den Abschluss gelangen.

Ja. Quittungen und Kassenbons fotografieren oder als PDF hochladen — die KI liest Lieferant, Datum sowie Brutto, Netto und USt aus und schlägt die Kassenbuchung vor. Bei unklarer Umsatzsteuer bleibt der Steuerschlüssel offen, statt geraten zu werden.

Die Kassenbuchungen fließen in dieselbe Summen- und Saldenliste wie alle anderen Buchungen — der Kassenbestand erscheint in der Bilanz. Das Kassenbuch ist Teil der Buchhaltung ab 125 € je Gesellschaft und Monat.

Wie Sie ein Kassenbuch führen: Bareinnahmen und Barausgaben getrennt vom Bankkonto buchen, GoBD-orientiert festschreiben, Belege per KI erfassen und an die laufende Buchhaltung anschließen.