KI in der Wirtschaftsprüfung

KI in der Wirtschaftsprüfung — Vorprüfung, Plausibilität und Audit-Unterstützung

Die Pflichtprüfung nach § 316 HGB bleibt eine berufsrechtliche Aufgabe — KI nimmt dem Prüfer aber Vorarbeit ab. Analytische Voranalyse, Plausibilitätsprüfungen, Anomalie-Erkennung und Konsistenzchecks zwischen Bilanz, GuV und Anhang sind in der Software automatisiert. Der Prüfer beginnt seine Arbeit mit einer sauberen, strukturierten Datenbasis.

Stand:

Erster Jahresabschluss gratis · ohne Zahlungsdaten · jederzeit kündbar

Wo KI im Prüfungsprozess hilft

Vier Phasen der Prüfung, in denen KI signifikant Zeit spart.

Analytische Voranalyse

Kennzahlenanalyse mit Mehrjahresvergleich, Risikoeinschätzung als Einstieg in die Prüfung. Geeignet als Grundlage für die Prüfungsplanung.

Anomalie-Erkennung

Buchungsmuster, Vorzeichenwechsel, untypische Sprünge in Salden — die Software markiert Auffälligkeiten, die manuell leicht übersehen werden.

Konsistenzprüfung

Aktiva = Passiva, GuV-Ergebnis = Bilanzgewinn, Vorjahresvergleich nach § 265 HGB, Anhang-Pflichtangaben — automatisch geprüft.

Dokumentation

Jeder Befund ist mit Datenherkunft, Methode und Zeitstempel dokumentiert. Diese Dokumentation lässt sich in die Prüfer-Arbeitspapiere übernehmen.

Was KI im Prüfungsprozess bewusst nicht übernimmt

Die berufsrechtliche Verantwortung liegt bei einer natürlichen Person.

Prüferurteil und Bestätigungsvermerk

Das Urteil über den Jahresabschluss nach § 322 HGB ist eine Aussage des Prüfers — KI liefert keine Bestätigungsvermerke.

Risikobeurteilung

Die Einschätzung wesentlicher Risiken nach den IDW-PS bleibt eine fachliche Beurteilung; KI liefert Daten und Auffälligkeiten.

Detailprüfungshandlungen

Stichprobenprüfungen, Bestandsprüfungen, Saldenbestätigungen — Handlungen, die KI nicht ersetzen kann.

Berufsrechtliche Verantwortung

§ 323 HGB legt die Verantwortlichkeit auf den Prüfer; KI ist Werkzeug, kein Verantwortungsträger.

Datenschutz, Berufsrecht und DSGVO

Wirtschaftsprüfer haben besondere Anforderungen — die KI muss mitziehen.

EU-Hosting

Dauerhafte Plattformdaten werden in europäischen Rechenzentren gespeichert. Erforderliche Inhalte können an vertraglich gebundene Modellanbieter übermittelt werden, bei möglichem Drittlandbezug mit geeigneten Garantien.

Kein KI-Training

Buchhaltungsdaten werden ausschließlich für die jeweilige Prüfungsvorbereitung verwendet.

AVV und Verschwiegenheit

AVV nach Art. 28 DSGVO und Verschwiegenheitsklauseln zu § 43 WPO, § 323 HGB.

Vorbereitung für die Prüfung

Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.

Weiterführende Seiten

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) sind von der Pflichtprüfung befreit.

KI nimmt dem Wirtschaftsprüfer mechanische Aufgaben ab: analytische Voranalyse mit Kennzahlen und Vorjahresvergleich, Plausibilitätsprüfungen auf Saldenebene, Anomalie-Erkennung in der Buchhaltung, automatische Konsistenzprüfung zwischen Bilanz, GuV und Anhang. Die fachliche Würdigung und das Prüferurteil bleiben beim Prüfer.

Nein. Die Abschlussprüfung nach § 316 HGB ist eine berufsrechtliche Tätigkeit, die nur durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht werden darf. KI ist Werkzeug — sie liefert Vorarbeit, Datenstruktur und Auffälligkeiten, aber kein Prüferurteil.

Der Prüfer arbeitet mit einer Datenbasis, in der Konsistenz, Vorjahresvergleich und Plausibilität bereits geprüft sind. Das verkürzt analytische Prüfungshandlungen und ermöglicht es dem Prüfer, sich auf die fachliche Würdigung und auf risikoorientierte Detailprüfungen zu konzentrieren.

Ja. Jede Auffälligkeit, jede Kennzahl und jede Konsistenzprüfung ist mit Datenherkunft, Berechnungsformel und Zeitstempel dokumentiert. Diese Dokumentation kann der Prüfer in seine Arbeitspapiere übernehmen.

Ja. EU-Hosting, kein Modelltraining mit Kundendaten, AVV nach Art. 28 DSGVO, Audit-Logs und Subunternehmer-Transparenz — geeignet für die Anforderungen aus § 43 WPO und § 323 HGB.

Vorbereitung für die Prüfung

Wir zeigen Ihnen in einer kurzen Demo, wie analytische Voranalyse und Plausibilitätsprüfung in einer Wirtschaftsprüfung typischerweise eingesetzt werden — als Vorbereitung, nicht als Ersatz.