Steuern

Koerperschaftsteuer und Jahresabschluss – KSt fuer GmbHs

Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung. Hier erfahren Sie, wie Bilanz und GuV mit der KSt zusammenhängen, welche Korrekturen nötig sind und welche Fristen gelten.

Stand:

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KSt-Berechnung im Überblick

Von der GuV zur Körperschaftsteuer – so läuft die Überleitung.

Handelsrechtliches Ergebnis

Jahresüberschuss oder -fehlbetrag aus der GuV nach HGB.

Steuerliche Korrekturen

Hinzurechnungen (z. B. nicht abziehbare Aufwendungen) und Kürzungen (z. B. steuerfreie Erträge) ergeben das zu versteuernde Einkommen.

KSt + SolZ

15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 15,825 % effektive Steuerbelastung.

Typische steuerliche Korrekturen

Diese Positionen führen häufig zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.

Nicht abziehbare Betriebsausgaben: 30 % der Bewirtungskosten, Geschenke über 50 EUR, Geldbussen

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Unangemessene Geschäftsführervergütung, überhöhte Mieten an Gesellschafter

Steuerfreie Erträge: 95 % der Dividenden von Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG)

Abschreibungsdifferenzen: Handelsrechtlich andere Nutzungsdauern als steuerlich (AfA-Tabellen)

Drohverlustrückstellungen: Handelsrechtlich Pflicht, steuerlich nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG)

Fristen für KSt-Erklärung und Jahresabschluss

Jahresabschluss: Aufstellung innerhalb von 3 (mittelgross/gross) bzw. 6 Monaten (klein) nach dem Stichtag.

KSt-Erklärung ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres.

KSt-Erklärung mit Steuerberater: Verlängerte Frist, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Vorauszahlungen: Vierteljährlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.

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Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Der Jahresabschluss (insbesondere die GuV) ist die Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung. Das handelsrechtliche Ergebnis wird durch steuerliche Korrekturen (Hinzurechnungen und Kürzungen) zum zu versteuernden Einkommen übergeleitet.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die KSt, sodass die effektive Belastung bei 15,825 % liegt.

Ja. Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem Jahresabschluss. Ohne fertige Bilanz und GuV können Sie keine korrekte Steuererklärung abgeben.

Häufige Korrekturen: nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. 30 % Bewirtungskosten), verdeckte Gewinnausschüttungen, steuerfreie Erträge (z. B. Dividenden zu 95 %), unterschiedliche Abschreibungsmethoden.

Die KSt-Erklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

KSt-Erklärung vorbereiten und fallabhängig direkt abgeben

Vorbereitung und technische Prüfung sind kostenlos. Gewöhnliche KSt-Fälle der VZ 2023 bis 2025 können für GmbH, UG, AG, SE, KGaA und eG direkt übermittelt werden, wenn alle anwendbaren Sachverhaltsfragen vollständig beantwortet und die Server- sowie ERiC-Prüfung bestanden sind. Bei einer eG müssen zusätzlich die erforderlichen Mitgliederdaten und die Anlage GR vollständig vorliegen. Einzelunternehmen einschließlich e.K. sowie Personengesellschaften schulden selbst keine Körperschaftsteuer. Ausdrücklich abgefragte Spezialregime bleiben ausgeschlossen. 50 EUR fallen nur für eine serverseitig freigegebene direkte Abgabe an; ausgeschlossene Fälle reichen Sie über das ELSTER-Portal oder die Steuerberatung ein.