Körperschaftsteuer und Jahresabschluss
Körperschaftsteuer und Jahresabschluss: Zusammenhang zwischen Handelsbilanz, Steuerbilanz und KSt-Erklärung.
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Was ist der Zusammenhang zwischen Jahresabschluss und Körperschaftsteuer?
Der Jahresabschluss (insbesondere die GuV) ist die Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung. Das handelsrechtliche Ergebnis wird durch steuerliche Korrekturen (Hinzurechnungen und Kürzungen) zum zu versteuernden Einkommen übergeleitet.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die KSt, sodass die effektive Belastung bei 15,825 % liegt.
Muss ich den Jahresabschluss vor der KSt-Erklärung erstellen?
Ja. Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem Jahresabschluss. Ohne fertige Bilanz und GuV können Sie keine korrekte Steuererklärung abgeben.
Häufige Korrekturen: nicht abziehbare Betriebsausgaben (z. B. 30 % Bewirtungskosten), verdeckte Gewinnausschüttungen, steuerfreie Erträge (z. B. Dividenden zu 95 %), unterschiedliche Abschreibungsmethoden.
Die KSt-Erklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden (ohne Steuerberater). Mit Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
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