KSt-Berechnung im Überblick
Von der GuV zur Körperschaftsteuer – so läuft die Überleitung.
Handelsrechtliches Ergebnis
Steuerliche Korrekturen
KSt + SolZ
Typische steuerliche Korrekturen
Diese Positionen führen häufig zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Nicht abziehbare Betriebsausgaben: 30 % der Bewirtungskosten, Geschenke über 50 EUR, Geldbussen
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Unangemessene Geschäftsführervergütung, überhöhte Mieten an Gesellschafter
Steuerfreie Erträge: 95 % der Dividenden von Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG)
Abschreibungsdifferenzen: Handelsrechtlich andere Nutzungsdauern als steuerlich (AfA-Tabellen)
Drohverlustrückstellungen: Handelsrechtlich Pflicht, steuerlich nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG)
Fristen für KSt-Erklärung und Jahresabschluss
Jahresabschluss: Aufstellung innerhalb von 3 (mittelgross/gross) bzw. 6 Monaten (klein) nach dem Stichtag.
KSt-Erklärung ohne Steuerberater: bis 31. Juli des Folgejahres.
KSt-Erklärung mit Steuerberater: Verlängerte Frist, in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Vorauszahlungen: Vierteljährlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12.
KSt-Erklärung vorbereiten und fallabhängig direkt abgeben
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
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