GewSt-Berechnung im Überblick
Vom Jahresabschluss zur Gewerbesteuer in drei Schritten.
Gewinn aus Gewerbebetrieb
Steuermessbetrag
Gewerbesteuer
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
Diese Posten erhöhen den Gewerbeertrag gegenüber dem steuerlichen Gewinn.
Entgelte für Schulden (Zinsen): 100 % werden zur Summe addiert
Mieten und Pachten für bewegliche Wirtschaftsgüter: 50 % der Aufwendungen
Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter: 65 % der Aufwendungen
Lizenzgebühren und ähnliche Aufwendungen: 25 % der Aufwendungen
Von der Gesamtsumme: Freibetrag 200.000 EUR abziehen, dann 25 % hinzurechnen
Kürzungen nach § 9 GewStG
Diese Posten verringern den Gewerbeertrag.
1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes
Gewinnanteile aus Beteiligungen an anderen Personengesellschaften
Bestimmte Erträge aus ausländischen Betriebsstätten
Spenden und Mitgliedsbeiträge (bis zu bestimmten Höchstbeträgen)
GewSt-Erklärung vorbereiten und fallabhängig direkt abgeben
Der erste Jahresabschluss ist gratis — Saldenliste hochladen und ansehen.
Rechenbeispiel: GewSt für eine GmbH
Steuerlicher Gewinn (aus KSt-Erklärung): 200.000 EUR
+ Hinzurechnungen (z. B. 25 % von 100.000 EUR Zinsen/Mieten nach Freibetrag): 25.000 EUR
- Kürzungen (z. B. 1,2 % Einheitswert Grundbesitz): -3.000 EUR
= Gewerbeertrag: 222.000 EUR (abgerundet auf volle 100 EUR)
× Steuermesszahl 3,5 %: 7.770 EUR Steuermessbetrag
× Hebesatz 400 %: 31.080 EUR Gewerbesteuer
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