Gewerbesteuer und Jahresabschluss
Gewerbesteuer und Jahresabschluss: Hinzurechnungen, Kürzungen und Gewerbesteuererklärung auf Basis des Abschlusses.
Jahresabschluss | Jahresabschluss mit KI | GmbH | Bilanz | Anhang
Fachlicher Inhalt dieser Seite
Die Gewerbesteuer basiert auf dem Gewinn aus Gewerbebetrieb, der aus dem Jahresabschluss abgeleitet wird. Das handelsrechtliche Ergebnis wird zunächst steuerlich korrigiert und dann um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen angepasst.
Die wichtigsten Hinzurechnungen nach § 8 GewStG: 25 % der Summe aus Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen (nach Freibetrag von 200.000 EUR). Konkret: 100 % Zinsen, 50 % Mieten bewegliche WG, 65 % Mieten unbewegliche WG werden addiert.
Wichtigste Kürzung nach § 9 GewStG: 1,2 % des Einheitswerts des Betriebsgrundstücks. Außerdem: Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften und bestimmte ausländische Erträge.
Gewerbeertrag × Steuermesszahl (3,5 %) × Hebesatz der Gemeinde. Beispiel: 100.000 EUR Gewerbeertrag × 3,5 % × 400 % Hebesatz = 14.000 EUR Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuererklärung ist zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung fällig: bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater) bzw. bis Ende Februar des übernächsten Jahres (mit Steuerberater).
Gewerbesteuer und Jahresabschluss – GewSt-Grundlagen fuer GmbHs
Gewerbesteuer und Jahresabschluss: Hinzurechnungen, Kuerzungen, Hebesatz und Berechnung. So haengen Bilanz, GuV und GewSt zusammen.
Die Gewerbesteuer ist neben der Körperschaftsteuer die zweite wesentliche Steuer für GmbHs. Hier erfahren Sie, wie die GewSt aus dem Jahresabschluss abgeleitet wird und welche Hinzurechnungen und Kürzungen gelten.
Die GewSt 1 A entsteht aus Ihren Zahlen: Hinzurechnungen und Kürzungen hergeleitet, amtliche Prüfung kostenlos. 50 EUR je Abgabe, kein Abonnement.